Plattformen sind nun für unsichere Produkte verantwortlich |
Jennifer Evans |
28.04.2022 11:00 Uhr |
Grundsätzlich beruht der DSA auf europäischen Werten wie Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. »Er wird die Rechte und Pflichten der Nutzer, der Online-Vermittler, einschließlich der Online-Plattformen und der sehr großen Online-Plattformen, und der Behörden neu austarieren«, heißt es vom EU-Parlament.
Unter anderem enthält das Gesetz neue Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen sowie zur Transparenz. Große Plattformen und Suchmaschinen wie Amazon, Facebook, YouTube oder Google und Co müssen sich zudem bald unabhängigen Prüfungen ihrer Risikomanagementsysteme unterziehen. Auch Minderjährige und sensible personenbezogene Daten sollen künftig stärker geschützt sein, insbesondere was gezielte Werbung betrifft.
Die letzte Hürde ist aber noch nicht genommen. Noch muss die Einigung von EU-Parlament und EU-Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Verabschiedung gilt das Gesetz dann in der gesamten EU, entweder fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 – je nachdem, welcher Termin später ist.
Allerdings weist die EU-Kommission darauf hin, dass der DSA für sehr große Plattformen und Suchmaschinen bereits früher gilt, nämlich vier Monate nachdem sie designiert worden sind. Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets der EU-Kommission von 2020, zu dem auch das Gesetz über digitale Märkte (Digital Marketing Act – DMA) gehört, auf das sich die beiden EU-Kommission und EU-Rat bereits im März 2022 geeinigt hatten.