Plattformen bauen E-Rezept-Lösung |
Alexander Müller |
18.01.2024 10:00 Uhr |
Plattformen wie Gesund.de hoffen über das neue Card-Link-Verfahren E-Rezept-Informationen in die eigenen Apps einspielen zu können. / Foto: PZ/Evans
Dabei handelt es sich grundsätzlich um den von der Gematik freigegebenen Weg der »alternativen Zuweisung« – also die Nutzung des Smartphones des Versicherten zum Einlösen von E-Rezepten. Beim Card-Link-Verfahren mit Vor-Ort-Apotheken und ihren Plattformen soll der Weg nun ebenfalls genutzt werden.
Ihre N-Ident-Zugangsdaten benötigen Apotheken bisher für den Austausch mit Securpharm. Doch über N-Connect hat die NGDA das Identity-Management bereits seit 2021 auch für weitere Services bereitgestellt. In Abstimmung mit dem ADAS wurde die Datenaustauschplattform N-Connect-Hub entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt ein digitaler Briefkasten, der nur mit einem individuell vergebenen Schlüssel geöffnet werden kann. Darüber sollen die Daten – beispielsweise E-Rezepte – gesichert zurück in die Apps von Drittanbietern gelangen.
Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat am 11. Dezember 2023 beschlossen, dass es einen vierten Weg zum Einlösen von E-Rezepten geben soll – neben elektronischer Gesundheitskarte (EGK), Gematik-App und Token-Ausdruck. Künftig sollen Versicherte mit einer NFC-fähigen EGK und einem NFC-fähigen Smartphone auch mobil ihre E-Rezepte an eine Apotheke ihrer Wahl schicken. Die finale Spezifikation der Gematik wird Mitte Februar erwartet.
Über dieses Card-Link-Verfahren hoffen auch Plattformen wie Gesund.de wieder ins Spiel zu kommen. Bereits seit dem Herbst arbeitet das Gemeinschaftsprojekt von Phoenix, Noventi, Wort & Bild Verlag, BD Rowa und Sanacorp an der technischen Anschlussfähigkeit der eigenen App für das neue Card-Link-Verfahren.
Als wichtigen nächsten Schritt bezeichnet Gesund.de die Vereinbarung mit der NGDA zur Anbindung an den N-Connect-Hub. Dabei wird nicht das E-Rezept aus der Telematikinfrastruktur (TI) an die App weitergeleitet, sondern nur die notwendigen Vorgangsinformationen zur Verordnung, die in der App benötigt werden, um den patientenrelevanten Prozess abzubilden. Außerdem werden die Informationen weitergeleitet, mit der eine Apotheke ein Rezept innerhalb der TI im Auftrag des Patienten abrufen kann. Das eigentliche E-Rezept verlässt die TI also nie.
Der Vorteil von Plattformen wie Gesund.de: Die Nutzerinnen und Nutzer können diese Informationen in die App zurückgespielt bekommen. Damit werde der standardisierte Austausch zwischen der Apotheke und dem eigenen Backend ermöglicht sowie der sichere Austausch von Datenobjekten, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Patientinnen und Patienten könnten dann auch über die App ihre E-Rezepte einsehen und in den Warenkorb legen. »Wir wollen die Einführung des neuen Card-Link-Verfahrens im Markt nutzen, um Standards zu schaffen und eine sichere Datenübermittlung zwischen den Akteuren zu gewährleisten. Wir schlagen deshalb bewusst einen Weg ein, der auch anderen Akteuren offensteht«, so Maximilian Achenbach, Geschäftsführer von Gesund.de. NGDA-Geschäftsführer Christian Krüger betont, dass der N-Connect-Hub genau für derartige Anwendungsfälle »als flexibler und sicherer Branchenstandard konzipiert und entwickelt« wurde.
Mit Gesund.de steht jetzt der erste digitale Partner bereit, Anbieter wie IhreApotheken.de und auch die apothekeneigene Gedisa dürften mit entsprechenden Lösungen folgen. Krüger jedenfalls sieht in marktneutralen Lösungen den richtigen Weg, um die öffentlichen Apotheken im Wettbewerb zu unterstützen. »Die Plattform auf Basis von N-Ident wird den Warenwirtschaftsanbietern und den Apothekenpartnern die Zusammenarbeit im Austausch mit den öffentlichen Apotheken zukünftig stark vereinfachen«, ist Krüger überzeugt. »Und das ist auch dringend notwendig, damit die Apotheken vor Ort sich im Wettbewerb gegen die Versender mit ihrem Angebot an die Patienten behaupten können.«
Offen ist noch, inwieweit Lösungen außerhalb Telematikinfrastruktur eingebunden werden können. Denn § 360 Sozialgesetzbuch V regelt eindeutig, dass »für die Übermittlung und Verarbeitung« von E-Rezepten die Telematikinfrastruktur zu nutzen ist.
Auf Nachfrage der PZ verweist die Gematik zunächst auf das laufende Verfahren zur mobilen Nutzung der EGK. »Produkt- und Anbieterzulassungen sollen dann auf Basis dieser Spezifikation erteilt werden können und somit verschiedene Anwendungsfälle im Kontext der eGK möglich werden«, so ein Sprecher. Die Veröffentlichung der Spezifikation sei für das erste Quartal 2024 geplant. »Da es demnach aktuell noch keine beschlossene Spezifikation gibt, können wir uns zu potenziellen, ungeprüften Marktlösungen nicht äußern«, so die Gematik.
In den Startlöchern stehen ebenso die Versender. DocMorris etwa geht davon aus, noch im ersten Quartal 2024 mit der eigenen App-Anwendung im Rahmen der Gematik-Spezifikationen starten zu können. »Patienten können dann ihr E-Rezept unkompliziert und sicher über die DocMorris-App mit ihrer EGK ohne PIN einlösen«, so der niederländische Versender, der angesichts dümpelnder Umsatzzahlen mehr denn je auf Rx-Umsätze angewiesen zu sein scheint.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.