Plätze auf Kinderintensivstationen wieder knapp |
Christina Hohmann-Jeddi |
21.02.2024 16:04 Uhr |
Aufgrund der fehlenden STIKO-Empfehlung ist die RSV-Impfung bislang keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch bieten bereits mehr als 25 Krankenkassen, das entspricht knapp einem Viertel der gesetzlichen Kassen, ihren Versicherten eine Impfung auf freiwilliger Basis an. Darüber informierte der Impfstoffhersteller Pfizer in einer Mitteilung vom 20. Februar.
Das Unternehmen erhielt im August 2023 die Zulassung für den RSV-Impfstoff Abrysvo®. Der bivalente Proteinimpfstoff ist zur Immunisierung von Senioren (ab 60 Jahren) und zur maternalen Immunisierung zum Schutz von Säuglingen zugelassen. Bei Letzterem erhält die Mutter in der Schwangerschaft eine Impfung und gibt die daraufhin gebildeten Antikörper als sogenannten Nestschutz an ihr ungeborenes Kind über die Nabelschnur weiter. Vor allem Säuglinge können in ihren ersten Lebensmonate – wenn nicht geschützt – schwere Verläufe von RSV-Infektionen mit Bronchiolitis, Pneumonie oder Tracheobronchitis entwickeln.