Pilsinger überzeugt BMG-Antwort zu Geheimpreisen nicht |
Franke wies in dem Antwortbrief außerdem daraufhin, dass pharmazeutische Unternehmen seit Jahren die Ermöglichung vertraulicher Erstattungsbeträge forderten. Die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sei eine von mehreren Maßnahmen, die in der von der Bundesregierung beschlossenen Strategie »Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland – Handlungskonzept für den Forschungs- und Produktionsstandort« aufgenommen worden sei.
»Das Medizinforschungsgesetz setzt wesentliche Teile dieser Strategie um und damit auch die von der Pharmaindustrie erhobene Forderung zur Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge«, so Franke.
»Die Regelung im Medizinforschungsgesetz wurde so ausgestaltet, dass den Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Krankenkassen Rechnung getragen wird und davon auszugehen ist, dass pharmazeutische Unternehmen nur in bestimmten Einzelfällen von der Regelung Gebrauch machen werden«, heißt es weiter.
Wie Pilsinger der PZ heute mitteilte, überzeuge ihn die Antwort aus dem BMG noch nicht. Er hält eine Einflussnahme nach wie vor für möglich. »Wenn man sieht, dass der nunmehr vom Recherchenetzwerk Investigate Europe veröffentlichte, in meinen Augen belastende Aktenvermerk des Referats 117 des BMG vom 13. September 2023 stammt, also mehr als zwei Monate vor der Ankündigung von Eli Lilly, die Investition in Alzey tätigen zu wollen, und der Gesetzentwurf der Bundesregierung erst danach bekannt wurde, bleibt das Geschmäckle, ja der beißende Geschmack für mich bestehen. Erst recht, wenn man weiß, dass sich Lauterbach zuvor immer gegen vertrauliche Erstattungspreise ausgesprochen hatte«, macht der Bundestagsabgeordnete deutlich.