Pilsinger fordert BTM-Pflicht für Ketamin |
Paulina Kamm |
11.08.2025 15:00 Uhr |
Behörden vermuten hinsichtlich Ketamin eine erhöhte Missbrauchsproblematik. Pilsinger fordert eine Einstufung als BTM. / © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Aufgrund alarmierender Zahlen zeigte sich der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Stephan Pilsinger (CSU), gegenüber der Welt am Sonntag besorgt: »Da dem Problem seit Jahren kaum Einhalt geboten werden kann, spreche ich mich dafür aus, Ketamin in seinen verschiedenen Formen dem Betäubungsmittelrecht zu unterwerfen oder andere geeignete Maßnahmen zu finden, um den Missbrauch einzudämmen.« Im Gegensatz zu anderen »harten Drogen« wird Ketamin nämlich als Medikament und nicht als Betäubungsmittel gehandhabt. Der Missbrauch wird dementsprechend weniger streng geahndet. Besitz sei erlaubt, Abgabe und Bezug allerdings nicht.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt fest, dass kein EU-Verfahren und keine Fallberichte aus Deutschland zur Anwendung von Arzneimitteln als Freizeitdroge vorliegen. Die ABDA empfiehlt, dass Apotheken vor der Abgabe an Patientinnen und Patienten bei Verdacht auf Missbrauch Rücksprache mit der oder dem Verordnenden halten sollen. Zusätzlich bittet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Apothekerinnen und Apotheker darum, Verdachtsfälle eines Missbrauchs (Es-)Ketamin-haltiger Arzneimittel via UAW-Formular unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.
Pilsingers Forderung wird von der Opposition zurückgewiesen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, warnt vor einer gesetzlichen Verschärfung für den Einsatz des Mittels. »Ketamin ist ein medizinisch unverzichtbares Notfallmedikament – mit einem Suchtpotenzial, das deutlich unter dem von Opiaten oder Benzodiazepinen liegt«, so Dahmen. Als Notfallmediziner sei ihm klar, wie wichtig der einfache Zugang zu dem Medikament im Rettungsdienst und in der Schmerztherapie sei. Dem Einwand stimmt die ABDA zu.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) registrierte im Jahr 2023 519 Delikte gemäß § 4 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Im Vergleich zum Vorjahr 2022 mit 748 Delikten konnte ein Abfall von 30,6 Prozent verzeichnet werden. Den mit Abstand größten Anteil der vom Bundeskriminalamt (BKA) untersuchten Neuen psychoaktiven Stoffe (NPS) machten die synthetischen Cannabinoide mit 50 Prozent der Datensätze aus. Ketamin und Ketamin-Derivate landeten mit rund 16 Prozent auf Platz 2. Im Post- und Paketversand konnten im Zeitraum von 2021 bis August 2023 mindestens 900 kg Ketamin sichergestellt werden.
Laut BfArM berichten Apotheken, dass ein Ketaminabsatz zwischen 2021 und 2024 schwankend zwischen 360 und 924 Packungen pro Monat verzeichnet werden konnte. Dabei soll es sich bei über 50 Prozent um Privatrezepte gehandelt haben, der Hintergrund sei unklar. Apotheken berichten laut BfArM vermehrt über Missbrauch ketaminhaltiger Arzneimittel im Zusammenhang mit Verschreibung, Diebstahl, Rezeptdiebstahl und -fälschung, insbesondere bei Injektionslösungen.