Pillen-Verordnungen für junge Frauen weiter rückläufig |
Daniela Hüttemann |
15.08.2024 15:00 Uhr |
Jede vierte GKV-Versicherte unter 22 nimmt »die Pille« ein. / Foto: Getty Images/Carol Yepes
Bis zum 22. Geburtstag können Verhütungsmittel wie orale hormonelle Kontrazeptiva, Spiralen, Vaginalringe und Hormonpflaster zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, danach in aller Regel nur noch auf Privatrezept. Daher können die Krankenkassen nur die Verordnungsdaten jüngerer Frauen und Mädchen auswerten. Anlässlich des Jahrestags der Markteinführung der Pille zur Empfängnisverhütung am 18. August 1960 hat nun der AOK-Bundesverband die Zahlen für 2023 betrachtet und mit den Vorjahren verglichen.
So bekamen 2023 noch 25 Prozent aller GKV-versicherten Frauen unter 22 Jahren ein orales hormonelles Kontrazeptivum verordnet. 2020 waren es noch 35 Prozent gewesen, 2014 sogar noch 43 Prozent. Damit setzt sich der starke Abwärtstrend für »die Pille« fort. Trotz des Rückgangs bleibe sie jedoch insgesamt unter allen verordnungsfähigen Verhütungsmitteln weiter das am häufigsten verordnete Kontrazeptivum, so die AOK.
Dabei werden seit 2021 anhaltend in etwa gleich viele Tagesdosen sogenannter risikoärmerer und risikoreicherer Hormonkombinationen verschrieben, nachdem vor einigen Jahren die Empfehlungen aufgrund der Thromboserisiken nachgeschärft wurden. Zuletzt hatte es erst im Februar 2024 einen Rote-Hand-Brief zum Risiko der verschiedenen Hormonkombinationen gegeben.
Als risikoärmer gelten kombinierte Pillen, die die Gestagene Levonorgestrel, Norethisteron und Norgestimat enthalten, wobei laut AOK die Präparate mit Norethisteron und Norgestimat in der Verordnung kaum eine Rolle spielen. Als risikoreicher gelten Wirkstoff-Kombinationen aus Ethinylestradiol mit Drospirenon, Desogestrel, Chlormadinonacetat und Gestoden.
Eine Alternative sind auch rein Gestagen-haltige Minipillen, deren Verordnungsanteil seit 2014 angestiegen ist, allerdings auf niedrigem Niveau (von 1 Prozent 2014 auf zuletzt 3 Prozent). Hormonpflaster und Vaginalring machen zusammen nur zwei Prozent der Verordnungen aus; die Hormonspirale spielt kaum eine Rolle.