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Schiedsverfahren

Pharmazeutische Dienstleistungen – Folgt nun der nächste Konflikt?

Am gestrigen Donnerstag haben sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband erneut vor der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen getroffen. Nach Informationen der PZ gab es zwar einen Schiedsspruch zu fünf Dienstleistungen, das Kassenlager soll diesen aber nicht anerkannt haben. Die Beteiligten schweigen zu den Inhalten.
Benjamin Rohrer
20.05.2022  11:30 Uhr

Monatelang haben Kassen und Apotheker zu den pharmazeutischen Dienstleistungen verhandelt. Eigentlich sollten die Apotheken in Deutschland schon seit Jahresbeginn Dienstleistungen zu Lasten der GKV anbieten dürfen, doch insbesondere bei der Definition der Leistungen, der in Frage kommenden Patientengruppen sowie bei den zugehörigen Honoraren gab es Konflikte. Am gestrigen Donnerstag sollten diese Konflikte vor der Schiedsstelle gelöst werden. Denn: Bei den vorangegangenen Sitzungen hatte sich nach monatelangelangen Konflikten endlich eine Lösung abgezeichnet.

Nach Informationen der PZ hat es demnach auch tatsächlich eine Abstimmung über einen Schiedsspruch gegeben. Konkret sollen inzwischen sogar fünf Dienstleistungen feststehen, die die Apotheker ihren Kunden anbieten könnten. Darunter sind die Medikationsanalyse, Blutdruckmessungen und die Beratung zu Inhalatoren. Auch die Preise sollen bereits festgelegt worden sein. Dieser Schiedsspruch soll allerdings nur von der Schiedsstelle selbst und den Apothekern mehrheitlich beschlossen worden sein – die Kassenseite soll ihn dem Vernehmen nach nicht akzeptiert haben.

Fünf Dienstleistungen festgelegt

Insofern sind die Verhandlungsseiten nun sehr vorsichtig, was die Interpretation des Schiedsspruches betrifft. Denn: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nun ein neuer Konflikt droht, weil die Kassen die Entscheidung, mit der sie unzufrieden sind, beklagen könnten. Dann würde ein sicherlich komplexes Gerichtsverfahren folgen.

Dieses Verfahren hätte zwar keine aufschiebende Wirkung. Die von der Schiedsstelle festgelegten Leistungen und Preise könnten also erst einmal umgesetzt werden. Allerdings wäre dies auch riskant: Schließlich müssten die Apotheken die Leistungen wieder einstellen, sollte das Gericht einer möglichen Klage des GKV-SV stattgeben.

ABDA und GKV wollen schriftlichen Schiedsspruch abwarten

Auch deswegen ist nun sehr wichtig, wie genau der schriftliche Schiedsspruch formuliert ist. Ein ABDA-Sprecher erklärte daher: »Am Donnerstag, den 19. Mai fand ein weiterer Termin im Schiedsverfahren zur Einführung pharmazeutischer Dienstleitungen statt. Das Verfahren ist weitgehend zu einem Ergebnis gekommen. Der schriftliche Schiedsspruch steht aber noch aus. Wann er vorliegen wird, ist nicht bekannt. Sobald er vorliegt, können umgehend weitere Informationen zur Verfügung gestellt und Einschätzungen vorgenommen werden.«

Auch ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes bestätigte gegenüber der PZ, dass es am gestrigen Donnerstag nach sehr langen Verhandlungen eine Entscheidung der Schiedsstelle gegeben habe. Aber auch auf der Kassenseite will man sich erst die schriftlichen Ausfertigungen des Schiedsspruches anschauen, bevor man sich inhaltlich äußert. Wann die Übermittlung des schriftlichen Schiedsspruches erfolgt, sei noch nicht klar, so der GKV-Sprecher.

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