Hersteller landet Punktsieg |
04.11.2002 00:00 Uhr |
PZ Das Präparat Goldgeist forte darf vorerst weiter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Das Herstellerunternehmen Gerlach hat beim Sozialgericht in Köln eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt.
Wie Gerlach mitteilt, muss der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen die Streichung des Fertigarzneimittels aus der Übersicht nach § 93 SGB V (Negativliste) vorerst aufgeben. Außerdem muss der Bundesausschuss dies im Bundesanzeiger bekannt machen.
Nach Angaben von Gerlach folgte das Sozialgericht dem Gutachten eines
Sachverständigen und sah die vom Bundesausschuss herangezogene
Rechtsgrundlage nach § 2 Absatz 1 der Verordnung über unwirtschaftliche
Arzneimittel in der GKV als nicht gegeben an, weil das Arzneimittel nicht
mehr als drei arzneilich wirksame Bestandteile enthalte.
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