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DAC 2002 ist erschienen

09.09.2002  00:00 Uhr

DAC 2002 ist erschienen

von Karsten Albert, Eschborn

Die Lieferung 2002 zum Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) ist vor kurzem erschienen und wird in diesen Tagen an die Apotheken ausgeliefert. Der DAC 2002 umfasst 37 Monographien, DAC-Proben und -Anlagen, davon 32 neue Vorschriften.

Mit der diesjährigen Lieferung verfolgt die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex weiterhin das Ziel, vorrangig Ausgangsstoffe zu monographieren, die für die Arzneimittelherstellung in der Apotheke benötigt werden und in den amtlichen Arzneibüchern noch nicht oder nicht mehr enthalten sind.

Neue Vorschriften für Dermatika-Grundlagen

Ein Schwerpunkt des DAC 2002 sind zwölf Prüfvorschriften für pharmazeutisch-technologische Hilfsstoffe und galenische Zubereitungen. Die Monographien „Anionische hydrophile Creme SR“, „Nichtionische hydrophile Creme SR“, „Nichtionisches wasserhaltiges Liniment“ und „Wasserhaltiges Liniment SR“ sind Weiterentwicklungen wirkstofffreier Grundlagen der Standardrezepturen der Deutschen Demokratischen Republik (SR 1990). Dabei handelt es sich um seit langem bewährte Zubereitungen, die in den neuen Bundesländern nach wie vor für Rezepturzwecke häufig verordnet werden. Die Cremes und Linimente werden von mehreren Betrieben als Bulkware mit Prüfzertifikat angeboten und müssen deshalb beim Bezug in der Apotheke mindestens auf Identität geprüft werden. Geeignete Vorschriften, einschließlich umfangreicher Prüfungen auf Reinheit, sind nunmehr im DAC zu finden.

Die neue Monographie „Hydrophobe Basiscreme“ schließt eine Lücke im Spektrum der offizinellen Salbengrundlagen. Von Seiten der Dermatologen wurde in der Vergangenheit wiederholt eine hydrophobe Creme ohne Wollwachsderivate und mit relativ hohem Wassergehalt gefordert. Im Jahre 1999 wurde eine solche Zubereitung unter der Bezeichnung „Lipophile Cremegrundlage“ in das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) aufgenommen. Die Formulierung hat sich seitdem grundsätzlich bewährt und wurde in der Zusammensetzung unverändert, jedoch ergänzt um Prüfungen auf Identität und Reinheit, in den DAC übernommen. Eine Änderung war leider beim Titel erforderlich, da die bisherige Bezeichnung mit der Nomenklatur der Rahmenmonographie des Europäischen Arzneibuchs „Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung“ nicht völlig vereinbar ist. Der neue Titel lautet deshalb „Hydrophobe Basiscreme“.

Eine Schwierigkeit gilt es aktuell noch zu lösen: Bei der Herstellung der Creme hat es in der Vergangenheit für Apotheken wiederholt Probleme mit dem Bezug des Emulgators Triglyceroldiisostearat in DAC-Qualität gegeben, obwohl die Substanz am Markt grundsätzlich verfügbar ist. In dieser Frage bemühen sich die Laboratorien des DAC und NRF gemeinsam mit wichtigen Grundstoffhändlern um eine Lösung.

Mit der Monographie „Zinkoxidöl“ wird eine Vorschrift wieder in den DAC aufgenommen, die bereits im DAC 1979 enthalten war. Nachdem die Zubereitung im Jahre 1986 Eingang in die Verordnung über Standardzulassungen gefunden hatte, wurde sie im DAC gelöscht. Regelmäßige Anfragen aus Apotheken nach der alten DAC-Monographie haben die Kommission dazu veranlasst, die Prüfvorschrift neu zu bearbeiten.

Hilfsstoffe sind Gegenstand von sechs Monographien, darunter befinden sich Vorschriften für die Metallseife „Zinkstearat“, den Komplexemulgator „Emulgierende Glycerolmonostearate“ und das gut spreitende Lipid „Diisopropyladipat“.

Neue Spezifikationen für Arzneistoffe

Die sieben Monographien über Arzneistoffe behandeln sowohl moderne Wirkstoffe als auch Verbindungen, die früher im Arzneibuch enthalten waren und mittlerweile dort wegen schwindender Bedeutung gelöscht wurden. Wie Anfragen aus Apotheken nach Prüfvorschriften für Betainhydrochlorid, Cholinchlorid und Cholinhydrogentartrat zeigten, besteht jedoch für diese „Alt-Arzneimittel“ immer noch Bedarf nach aktuellen Monographien. So ist zum Beispiel das stark sauer reagierende Betainhydrochlorid Bestandteil eines Kohlendioxid-entwickelnden Granulats, das zur Anfertigung spezieller Röntgenaufnahmen des Magens und des Duodenums benötigt wird.

Zur Gruppe der jahrzehntelang bewährten Arzneistoffe zählt auch Natriumhypochlorit in Form der wässrigen Lösung mit 3 Prozent Chlor. Die Lösung wird in der zahnärztlichen Praxis sehr häufig zur Wurzelkanalbehandlung verwendet. Auf Grund der Instabilität des Natriumhypochlorits muss der Monographie-konformen Qualität besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die neue Prüfvorschrift für Midazolamhydrochlorid ist ein gutes Beispiel für einen modernen Arzneistoff, der für die Rezepturherstellung in der Apotheke Bedeutung besitzt. Mit Hilfe dieses wasserlöslichen Benzodiazepin-Salzes lassen sich problemlos Lösungen mit folgenden Indikationsgebieten herstellen: orale Prämedikation, kurz wirksames Hypnotikum vor diagnostischen und operativen Eingriffen sowie Notfalltherapeutikum beim Status epilepticus. Mit der Monographie „Midazolamhydrochlorid-Lösung 0,222 %“ wird das NRF noch im Herbst dieses Jahres eine geeignete Rezepturvorschrift veröffentlichen.

Prüfung und Normierung von Phytopharmaka

Die Monographien für Phytopharmaka behandeln im Jahr 2002 schwerpunktmäßig klassische Drogen wie Heidelbeerblätter, Preiselbeerblätter oder Mariendistelkraut. Die Prüfvorschrift für Agnus-castus-Früchte beschreibt dagegen eine Droge, die hauptsächlich als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Extrakten und Fertigarzneimitteln verwendet wird.

Die Veröffentlichung der Monographie „Pflanzliche Drogen zur Anwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)“ kennzeichnet ein neues Arbeitsgebiet der DAC-Kommission. Es ist geplant, die Qualität wichtiger TCM-Drogen im DAC zu beschreiben. Mit Hilfe der genannten Rahmenmonographie wird in einem ersten Schritt festgelegt, dass diese Drogen dieselben Qualitätsanforderungen erfüllen müssen, die auch für Drogen der westlichen Phytotherapie gelten. Ein besonders wichtiger Qualitätsparameter der TCM-Drogen ist die Abwesenheit von Aristolochiasäure. Nachdem in der Vergangenheit Aristolochiasäure-haltige Drogenzubereitungen bereits schwerwiegende Intoxikationen hervorgerufen haben, stehen mit der DAC-Probe 5 „Prüfung auf Aristolochiasäure in pflanzlichen Drogen“ nun ein hochdruckflüssigkeitschromatographisches Verfahren und für die Apotheke eine orientierende Dünnschichtchromatographie zum Nachweis der Substanz zur Verfügung.

Mischschmelzpunkt beschrieben

In den DAC neu aufgenommen wird außerdem die DAC-Probe 3 „Bestimmung des Mischschmelzpunktes“. Auf Grund des geringen Aufwands und der Schnelligkeit des Verfahrens eignet es sich besonders für die rationelle Identitätsprüfung organischer Ausgangsstoffe im Apothekenlaboratorium.

Streichung von Monographien

Insgesamt sieben Monographien werden mit dem DAC 2002 aus folgenden Gründen zurückgezogen: Ammoniumsulfobitol ist nach Einstellung der Produktion nicht mehr lieferbar. Bei 2-Naphthol, Quecksilber(II)-amidchlorid und Rotem Quecksilbersulfid fiel die Nutzen-Risiko-Bewertung durch die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex negativ aus. Die Monographierung von (+)-Norpseudoephedrinhydrochlorid und Kava-Kava-Wurzelstock im DAC hat sich erübrigt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in den Jahren 2001 und 2002 die Zulassung der entsprechenden Fertigarzneimittel bis auf sehr wenige Ausnahmen widerrufen hat. Die Monographie „Pomeranzenblüten“ wird durch die neue Vorschrift „Süße Orangenblüten“ ersetzt.

Die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex hofft, dass sich die zahlreichen neuen Vorschriften des DAC 2002 in der Praxis bewähren werden und steht für Rückfragen, Anregungen oder Kritik jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Anschrift des Verfassers:
Dr. Karsten Albert
Deutscher Arzneimittel-Codex
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
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