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Ab August hilft Hotline bei Rezepturproblemen

23.07.2001  00:00 Uhr
NRF

Ab August hilft Hotline bei Rezepturproblemen

von Ulrich Brunner, Eschborn

Ab Anfang August können sich Apotheken mit galenischen Problemen an eine bundesweit einheitliche Fax-Hotline wenden. Dafür wurde im Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) jetzt mit Unterstützung der Landesapothekerkammern eine neue wissenschaftliche Stelle geschaffen. Die PZ sprach mit NRF-Leiter Dr. Holger Reimann und seiner Mitarbeiterin Apothekerin Rosemarie Eifler-Bollen über Sinn und Zweck der Hotline.

PZ: Warum wurde die Rezepturhotline eingerichtet?

Reimann: Wir haben festgestellt, dass sich die Apotheken gerne mit ihren Problemen an das Neue Rezeptur Formularium (NRF) wenden. Die Anfragen haben aber mit der Zeit so stark zugenommen, dass wir uns nicht mehr ausreichend unseren Kernaufgaben widmen konnten. Die Arbeitsgruppe war schlicht überfordert. Wir haben uns daher entschieden, in Zusammenarbeit mit den Landesapothekerkammern eine bundesweite Hotline einzurichten, um so den Sachverstand des NRF allen zugänglich zu machen.

PZ: Die Flut der Anfragen war also mit den bisherigen Mitteln nicht mehr zu bewältigen?

Eifler-Bollen: In der Tat. Wir hatten pro Tag im Schnitt zwanzig Anfragen zu Rezepturproblemen. Das konnte das NRF-Team nicht mehr bewältigen. Wir wollen den Apothekern aber gerne mit unserem Sachverstand helfen. Daher war es dringend nötig, diese neue Stelle einzurichten. Die Mitarbeiterin wird sich künftig nur noch um die Anfragen kümmern.

PZ: Für wen bietet das NRF diesen Service an - für alle Apotheken bundesweit?

Reimann: Ja, zunächst richtet sich die Hotline natürlich an die Apotheken aller Kammerbezirke. Es gibt zwar auch vereinzelt Dermatologen oder pharmazeutische Großhandlungen, die sich mit Anfragen an uns wenden. Das ist jedoch nur ein verschwindend kleiner Teil.

PZ: Wer aus der Apotheke sollte sich an die Hotline wenden?

Reimann: Jemand, der treffend formulieren kann, um was es geht! Zunächst sollte sich das Apothekenteam ab schon einmal intern mit dem Problem beschäftigen. Wir würden uns wünschen, dass die Anfragen in der Apotheke besser vorbereitet werden.

PZ: Zum 1. August stellen Sie eine neue Kraft ein. Wie finanziert sich die Stelle?

Reimann: Wir werden ab August von einer Kollegin unterstützt, die viel Erfahrungen aus der Offizin mit bringt. Die Stelle wird von allen Landesapothekerkammern gemeinsam finanziert.

PZ: Wie unterstützen Sie Ihre neue Kollegin und auf welches Material kann sie zurückgreifen?

Eifler-Bollen: Wir werden zunächst eine ganze Zeit im Team weiterarbeiten und unsere neue Kollegin nicht mit den Anfragen alleine lassen. Wir haben auf Grund der jahrelangen Erfahrungen im NRF mittlerweile rund 500 Hinweise zu Rezepturen erarbeitet. Auf dieses Know-how kann unsere neue Kollegin natürlich zurückgreifen. Und da das NRF ständig neue Monographien erarbeitet, geben uns die Anfragen aus den Apotheken wichtige Anregungen.

PZ: Beantworten Sie nur Fragen zu Rezepturen, oder können sich die Kollegen aus der Offizin auch mit anderen Problemen an Sie wenden?

Reimann: Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit galenischen Fragestellungen. Genau für diesen Bereich ist die Stelle eingerichtet worden. Nur solche Anfragen werden wir beantworten können. Anfragen zum Beispiel zu Betäubungsmittelrecht, Analytik oder zur Abrechung können wir nicht bearbeiten. Wir bitten die niedergelassenen Kollegen daher ausdrücklich, sich nur mit herstellungstechnischen Problemen an uns zu wenden.

Eifler-Bollen: Das können zum Beispiel Fragen zu Rezepturvorschlägen, Haltbarkeitsproblemen oder Inkompatibilitäten von Bestandteilen sein. Natürlich helfen wir auch gerne bei Problemen, die in direktem Zusammenhang mit den NRF-Monographien stehen.

PZ: Sie haben eine Fax-Hotline eingerichtet. Was sollten die Apotheken beachten, wenn Sie eine schriftliche Anfragen stellen?

Reimann: Wir wünschen uns neben den Daten der Apotheke eine klar formulierte Darstellung des Problems. Die blanke Rezeptur alleine hilft uns oft nicht weiter. Wir müssen auch über die Anwendungsart, Gebrauchsanweisungen und möglichst die Indikation informiert werden.

Eifler-Bollen: Das erleichtert uns zudem die Dokumentation unserer Arbeit. Eine telefonische Beratung lässt sich nicht realisieren. Hier sind Missverständnisse vorprogrammiert, die auf dem schriftlichen Weg ausgeschlossen werden können. Schließlich besteht auch ein haftungsrechtliches Problem.

Reimann: Künftig werden sicherlich immer mehr Anfragen auch per E-Mail gestellt. Das spielt momentan aber noch eine untergeordnete Rolle.

 

Für Fax-Anfragen zu Rezepturproblemen stellt das NRF ein aktualisiertes Formblatt zur Verfügung. Einen Vordruck finden Sie im Serviceteil der Druck-Ausgabe. Das Formular liegt zudem den Landesapothekerkammern vor.

 

Hilfe bei galenischen Problemen 
Anfrage an die NRF-Rezeptur-Hotline
Wann

  • Auftreten eines galenisches Problems
  • Problemlösung im Team der Apotheke mit Apotheker(in) nicht möglich 
  • Frage mit den in der Apotheke vorhandenen Hilfsmitteln nicht zu lösen

Was

  • Inkompatibilität der Rezepturbestandteile 
  • Konservierung und Sterilisation
  • Haltbarkeit und Aufbrauchsfrist
  • Herstellungsverfahren
  • Rezepturvorschriften
  • Verpackung
  • Bezugsquellen für Rezeptur-Ausgangsstoffe 0 Rückfrage zu NRF-Monographien

Wie

  • Fax, Brief oder E-Mail
  • Faxanfrage mit NRF-Faxformular
  • Anschrift der Apotheke und Angabe der Apothekerkammer
  • Präzise Beschreibung des galenischen Problems
  • Vollständige Zusammensetzung der Rezeptur sowie
  • Angaben zur Indikation, Art der Anwendung und Gebrauchsanweisung

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