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4-Aminopyridin und 3,4-Diaminopyridin

09.07.2001  00:00 Uhr
IDENTITÄTSPRÜFUNG

4-Aminopyridin und 3,4-Diaminopyridin

von Karsten Albert, Eschborn

Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen werden im Rahmen von Therapieversuchen gelegentlich mit den Kaliumkanalblockern 4-Aminopyridin und 3,4-Diaminopyridin behandelt. Bei sorgfältiger Indikationsstellung und strenger am Einzelfall orientierter Nutzen-Risiko-Bewertung, wird 4-Aminopyridin in Tagesdosen von 10 bis 50 mg peroral bei Multipler Sklerose gegeben. 3,4-Diaminopyridin dient in täglichen Dosen zwischen 20 und 50 mg, maximal 100 mg, zur Therapie des Lambert-Eaton-Syndroms.

Die Arzneistoffe sind in Deutschland als Fertigarzneimittel nicht zugelassen und werden deshalb im Rahmen der Individualrezeptur auf ärztliche Verordnung in Hartgelatine-Steckkapseln verarbeitet. Auf Grund zahlreicher Anfragen aus Apotheken nach geeigneten Herstellungsvorschriften, wurde im Jahre 1998 die Monographie "3,4-Diaminopyridin-Kapseln 5 oder 10 mg" (NRF 22.3.) in das Neue Rezeptur-Formularium aufgenommen.

Für die Ausgangsstoffe 4-Aminopyridin und 3,4-Diaminopyridin liegen bislang keine Monographien in Arzneibüchern vor, sie sind derzeit nur auf der Basis herstellereigener Spezifikationen erhältlich. Die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex (DAC) hat deshalb die Ausarbeitung entsprechender Prüfvorschriften beschlossen und wird nach umfangreichen Untersuchungen die Monographien im Herbst dieses Jahres veröffentlichen.

Im Chemikalienhandel sind zahlreiche isomere Amino- und Diaminopyridine erhältlich, so dass der sichere Identitätsnachweis besonders wichtig ist. Um schon heute in den Apotheken beim Einkauf von Zertifikatware eine zuverlässige Prüfung auf Identität zu ermöglichen, werden im Folgenden geeignete Methoden vorgestellt. 4-Aminopyridin und 3,4-Diaminopyridin werden nach der Gefahrstoffverordnung als T+-Stoffe (sehr giftig) eingestuft. Beim Umgang im Apothekenlaboratorium und in der Rezeptur sind deshalb neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen besondere Vorkehrungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes (zum Beispiel Mundschutz, Handschutz, Schutzbrille, Arbeiten unter dem Abzug) zu treffen. Die oben genannte NRF-Monographie enthält für 3,4-Diaminopyridin den Entwurf einer Betriebsanweisung, der sinngemäß auf 4-Aminopyridin übertragen werden kann.

4-Aminopyridin

A. 
Schmelztemperatur (2.2.14): 158 bis 162 °C.
Kommentar: An drei Mustern unterschiedlicher Herkunft wurden Schmelztemperaturen zwischen 160 und 161 °C ermittelt. Isomere Amino- und Diaminopyridine haben folgende Schmelztemperaturen:

2-Aminopyridin  59 °C 3-Aminopyridin  62 °C 2,3-Diaminopyridin  115 °C 2,6-Diaminopyridin  123 °C 3,4-Diaminopyridin  218 °C

Über die Bestimmung der Schmelztemperatur ist somit eine erste Unterscheidung der verschiedenen Verbindungen möglich.

B. 
Die Prüfung erfolgt mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie (2.2.27) unter Verwendung von Kieselgel 60 F254-Fertigplatten R-DAC.

Untersuchungslösung: 10 mg Substanz werden in 2 ml Methanol R gelöst.
Referenzlösung: 10 mg 4-Aminopyridin, dessen Identität bekannt ist, werden in 2 ml Methanol R gelöst.

Auf die Platte werden getrennt je 2 µl der Lösungen punktförmig aufgetragen. Die Chromatographie erfolgt mit einer Mischung von 99 Volumteilen Methanol R und einem Volumteil konzentrierter Ammoniak-Lösung R über eine Laufstrecke von 10 cm. Die Platte wird an der Luft getrocknet und im UV 254 ausgewertet.

In den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung tritt jeweils ein Fleck mit dem gleichen Rf-Wert und der gleichen Intensität auf.

Kommentar: Zur Chromatographie der Amino- und Diaminopyridine hat sich das oben genannte Standardfließmittel bewährt. Bei guter Fleckform ergaben sich folgende Rf-Werte:

4-Aminopyridin  Rf ~ 0,33 2-Aminopyridin  Rf ~ 0,62 3-Aminopyridin  Rf ~ 0,61 2,3-Diaminopyridin  Rf ~ 0,55 2,6-Diaminopyridin  Rf ~ 0,57 3,4-Diaminopyridin  Rf ~ 0,23

Mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie lässt sich 4-Aminopyridin deutlich von den genannten verwandten Verbindungen trennen.

C. 
10 mg Substanz werden mit 0,1 g Citronensäure R und 1 ml Acetanhydrid R etwa eine Minute lang vorsichtig erhitzt. Es entwickelt sich eine gelbe Färbung, die über Orange und Rot nach Violett umschlägt.

Kommentar: Citronensäure und Acetanhydrid reagieren beim Erwärmen in Anwesenheit von aliphatischen oder aromatischen Aminen unter Rotviolettfärbung. Der Nachweis wird in leicht modifizierter Form im Europäischen Arzneibuch auch zur Identifizierung der Citronensäure eingesetzt. Die Struktur der Reaktionsprodukte ist nicht bekannt.

3,4-Diaminopyridin

Zur Prüfung auf Identität sind grundsätzlich die unter "4-Aminopyridin" beschriebenen Methoden geeignet. Folgende Änderungen sind zu beachten:

A. 
Schmelztemperatur (2.2.14): 217 bis 221 °C.
Kommentar: Die Schmelztemperaturen von sechs Handelsmustern lagen zwischen 217 und 220 °C.

B. 
Für die Dünnschichtchromatographie ist als Referenzsubstanz ein 3,4-Diaminopyridin mit bekannter Identität zu verwenden.

 

Anschrift des Verfassers:
Dr. Karsten Albert
Deutscher Arzneimittel-Codex
Zentrales Prüflaboratorium
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
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