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Hitzeschutzplan

Phagro fordert Temperaturkontrolle für Versender

Arzneimittel müssen bei Transport und Lagerung korrekt temperiert sein. Dies einzuhalten, obliegt nicht nur dem Großhandel, sondern auch den Versendern. Letztere werden darin aber kaum kontrolliert. Die Großhändler sprechen von einem »stillschweigend geduldeten Skandal«.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 18.07.2023  16:00 Uhr

Die Sommer werden heißer, die Zahl der Hitzetage über 30 Grad wächst und damit auch die Gefahr vor allem für vulnerable Gruppen, durch die hohen Temperaturen Schaden zu nehmen. Um die Menschen also vor der Hitze zu schützen, sie etwa rechtzeitig vor besonders heißen Perioden zu warnen oder Kühlzonen in Städten einzurichten, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in diesem Sommer einen nationalen Hitzeschutzplan vorlegen. In diesen solle unbedingt auch der richtige Umgang mit Arzneimitteln eingebunden werden, forderte heute der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro).

Ziel des Appells sind die zuständigen Arzneimittel-Überwachungsbehörden sowie auch die Politik. Der geplante nationale Hitzeschutzplan müsse »die örtlich zuständigen Arzneimittel-Aufsichtsbehörden in die Pflicht nehmen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in den heißen Sommerwochen konsequent zu kontrollieren«, zitiert der Phagro seinen Vorsitzenden Marcus Freitag in einer Mitteilung.

Selbst Einhaltung der Raumtemperatur ist problematisch

»Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln leiden unter der Hitze«, so Freitag weiter. »Wenn Medikamente nicht richtig gelagert und transportiert werden, kann ihre Wirksamkeit beeinträchtigt, schlimmstenfalls die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gefährdet werden.« In heißen Tagen wie diesen seien von diesem Risiko selbst Arzneimittel betroffen, die üblicherweise bei Raumtemperatur, also zwischen 15 und 25 Grad, gelagert werden müssten, erläuterte der Phagro-Chef.

Während aber für die Unternehmen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels strengste Temperaturvorschriften bestünden, deren Einhaltung zudem streng kontrolliert werde, falle die Kontrolle bei Paketdienstleistern aus, mit denen Arzneimittelversender ausliefern ließen.

Fehlende Kontrolle birgt Risiko

Dies berge ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn auch die Versender, insbesondere solche, die aus dem europäischen Ausland per Paketdienst nach Deutschland lieferten, seien ebenso wie der Großhandel gesetzlich dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Temperaturbedingungen zu erfüllen. »Das ist ein Skandal, der zu Lasten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten behördlicherseits und auch vom Minister stillschweigend geduldet wird«, so der Phagro-Chef. Er forderte: »Die Aufsichtsbehörden müssen den Versand genauso überwachen wie sie das beim pharmazeutischen Großhandel tun.«

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