Paxlovid-Versorgung wird erleichtert |
Daniela Hüttemann |
04.01.2024 14:00 Uhr |
Derzeit wieder gefragt sind Paxlovid-Packungen, um schwere Covid-19-Verläufe bei Risikopatienten zu verhindern. Die letzten zentral beschafften Packungen laufen bald ab. / Foto: Imago/Harald Dostal
»Die Verordnungszahlen von Paxlovid sind im Dezember steil nach oben gegangen, sie haben sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdreifacht«, sagte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, am gestrigen Mittwoch der »Rheinischen Post«. »Nach unserer ersten Einschätzung haben sich die Zahlen gegenüber November in NRW etwa verdreifacht«, ergänzte er auf Nachfrage der PZ.
Das spiegelt die aktuelle Infektionslage wieder: Laut aktuellem Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu akuten respiratorischen Erkrankungen gehen derzeit etwa 17 Prozent der Atemwegsinfekte auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zurück. Da bei einem positiven Schnelltest nicht mehr routinemäßig eine PCR-Testung erfolgt, sind die Meldestatistiken wohl nur die Spitze des Eisbergs. In den letzten zwei Kalenderwochen 2023 gab es rund 39.000 laborbestätigte Covid-19-Fälle.
Fast jeder Dritte davon war hospitalisiert. Unter allen in der 51. und 52. Kalenderwoche wegen einer schweren Atemwegserkrankung hospitalisierten Patienten lag der Anteil der Covid-19-Diagnosen aber niedriger als in den Vorwochen (aktuell 23 Prozent).
Um genau solche Krankenhauseinweisungen zu verhindern, können Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf mit Paxlovid® behandelt werden, zum Beispiel ältere Menschen und solche mit einer Immunsuppression. Sie sollen innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn oder vermutetem Infektionszeitpunkt eine Therapie starten. Verbandschef Preis geht davon aus, dass vor allem ältere Corona-Infizierte vermehrt Paxlovid verordnet bekommen.
Dafür hatte der Bund eine Million Packungen des Medikaments zentral beschafft, die Verteilung kontingentiert und den Ärzten zeitweise ein Dispensierrecht eingeräumt. Nun ist die bisherige »Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19« zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Die noch vorhandenen Paxlovid-Packungen à 59,90 Euro Abrechnungspreis sind aber noch bis Ende Januar beziehungsweise Februar haltbar. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Übergangsregelung erdacht, die von der bisherigen Allgemeinverfügung abweicht. Eine entsprechende Bekanntmachung soll in Kürze im Bundesanzeiger erfolgen, heißt es in einem aktuellen ABDA-Rundschreiben.
Vom 1. Januar bis 29. Februar 2024 soll es demnach für niedergelassene Ärzte und vollstationäre Pflegeeinrichtungen keine Mengenbeschränkungen für den Bezug, die Bevorratung und die Abgabe von Paxlovid geben. Das soll die Versorgung von Covid-19-Patienten und die Abgabe der bald verfallenden Packungen vereinfachen. Das Dispensierrecht ist dagegen Ende Dezember weggefallen. Laut Preis ist diese Sonderregelung sehr selten genutzt worden.
Für Apotheke gilt dagegen weiterhin die Beschränkung der Bevorratung auf 20 Therapieeinheiten beziehungsweise für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken auf 50 Therapieeinheiten.
Die vom Bund bezogenen Packungen dürfen nur nach den vorgeschriebenen Verteilungsmechanismen abgegeben werden, also auf ärztliche Verschreibung. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts und das Handeltreiben mit diesen Arzneimitteln ist nicht gestattet.
Ab dem 15. Januar wird Hersteller Pfizer Paxlovid über den regulären Vertriebsweg in den Verkehr bringen. Die vom Bund beschafften Covid-19-Arzneimittel können noch bis zum 15. Februar bezogen werden. Die weitere Verwendung der vom BMG zur Verfügung gestellten Ware werde aktuell geprüft; also ob das Verfallsdatum verlängert werden kann. Packungen, die das Verfallsdatum überschritten haben, sind zunächst unter Quarantäne zu lagern.
Die letzte Aktualisierung von Verfalldaten hatte Pfizer Mitte Juli übermittelt. Die letzten dieser betroffenen Packungen würden nach aktuellem Stand Ende Februar verfallen und damit nicht mehr verkehrsfähig. Ursprünglich lag die Verwendbarkeit bei zwölf Monaten und wurde später von der EU auf 24 Monate verlängert.
»Packungen oder Blister mit einem aufgedruckten Verfalldatum von 11/2022 bis 12/2023 können über das aufgedruckte Datum hinaus verwendet werden«, so AV Nordrhein-Chef Thomas Preis. Bei Packungen mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab 01/2024 sei die Verlängerung der Haltbarkeit bereits berücksichtigt und das aufgedruckte Verfalldatum korrekt. »Patienten müssen sich also nicht wundern, wenn sie Packungen erhalten, wo das aufgedruckte Verfallsdatum schon überschritten ist.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.