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ApoVWG-Entwurf
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Overwiening wirft Koalition Vertragsbruch vor

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Apothekenreform setzt nicht das um, was im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht. Ob Unkenntnis oder grober Vorsatz: Die AKWL hofft noch auf Korrekturen wesentlicher Punkte bis zum Kabinettsentwurf am 17. Dezember – und will sonst massiv dagegen angehen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 03.12.2025  14:54 Uhr

Bei der letzten Delegiertenversammlung im Sommer habe noch eine verhalten positive Stimmung mit Blick auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags geherrscht. Zum Beginn der heutigen Kammerversammlung in Münster las Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening die entsprechende Passage zu den Apotheken laut vor – um dann zu zeigen, an welchen vier wesentlichen Punkten das Bundesgesundheitsministerium mit dem Referentenentwurf vom 20. Oktober Wortbruch begangen habe.

»Falls es gut gemeint war, ist es grottenschlecht gemacht«, wurde Overwiening deutlich. Das so geplante Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) würde die Lage der Apotheken und die Versorgung nicht verbessern, sondern noch schlechter machen.

Ob vorsätzlich oder nicht, von Elsenau Overwiening sieht vier Vertragsbrüche in Bezug auf die Ankündigungen im Koalitionsvertrag:

  1. Die Honorarerhöhung wurde verschoben. Dabei sei das hart erstritten gewesen in den Koalitionsverhandlungen. »Die Koalition schreibt es nicht da rein, weil Argumente oder die Überzeugung fehlen oder man uns nicht ernst nimmt, sondern weil sie es für richtig und wichtig erachtet. Das Versprochen ist gebrochen und das werden wir nicht akzeptieren.« 
  2. Schlecht gemacht sei auch die Regelung der Verhandlungslösung für das Honorar. »Hier brauchen wir deutlich mehr Verbindlichkeit«, forderte von Elsenau Overwiening. »Wir brauchen keine ›regelmäßigen‹, sondern jährliche Verhandlungen; keinen spontan berufenen Schiedsmann der Schiedsfrau, sondern eine verlässliche, fest eingerichtete Schiedsstelle und auch kein Sammelsurium, was alles zusammen verhandelt wird, sonst wird das nur gegeneinander ausgebootet.«
  3. Ganz großer Schmerzpunkt ist auch die Apotheke ohne Apotheker*in, also die Ermöglichung einer PTA-Vertretung. Hier wurde von Elsenau Overwiening richtig laut. Noch in der Opposition hätten auch zahlreiche Unionspolitiker mit den Apotheken dagegen gekämpft. »Jetzt sind sie in Regierungsverantwortung und wollen plötzlich keinen Einfluss mehr auf die Ministerin haben?« Das »unanständige Angebot«, was als Erleichterung daherkomme, stelle das gesamte Berufsbild des Apothekers in der inhabergeführten öffentlichen Apotheke infrage und sei auch eine Bagatellisierung der Arzneimittelversorgung. Davon unberührt könne (und müsse) das Berufsbild der PTA auf anderem Wege weiterentwickelt werden.
  4. Dazu gebe es rund 40 Bestimmungen im Entwurf, die zu einer »Verzwergung der Apotheken« führen würden. Die Vollapotheke werde hier ausgeschlachtet. »Das ist dann nicht mehr die Apotheke, die für die Versorgung gerade steht.« Ohne Labor fehle zum Beispiel die Krisenresilienz, dabei befänden wir uns mittlerweile in einer Omnikrise. »Wir brauchen die vollversorgende Struktur vor Ort, das hat man vielfach während der Pandemie gesehen.« Auch fragte sich von Elsenau Overwiening, wie man mit einem »Downgrade« Dienstleistungen und mehr Präventionsaufgaben ausbauen will.
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