| Daniela Hüttemann |
| 03.12.2025 14:54 Uhr |
»Falls es gut gemeint war, ist es grottenschlecht gemacht«, kommentierte AKWL-Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening den Referentenentwurf zum ApoVWG. / © AKWL
Bei der letzten Delegiertenversammlung im Sommer habe noch eine verhalten positive Stimmung mit Blick auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags geherrscht. Zum Beginn der heutigen Kammerversammlung in Münster las Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening die entsprechende Passage zu den Apotheken laut vor – um dann zu zeigen, an welchen vier wesentlichen Punkten das Bundesgesundheitsministerium mit dem Referentenentwurf vom 20. Oktober Wortbruch begangen habe.
»Falls es gut gemeint war, ist es grottenschlecht gemacht«, wurde Overwiening deutlich. Das so geplante Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) würde die Lage der Apotheken und die Versorgung nicht verbessern, sondern noch schlechter machen.
Ob vorsätzlich oder nicht, von Elsenau Overwiening sieht vier Vertragsbrüche in Bezug auf die Ankündigungen im Koalitionsvertrag: