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23 Prozent Versandanteil

OTC-Umsatz wächst um 7,1 Prozent

Der Umsatz von OTC-Arzneimitteln und freiverkäuflichen Produkten ist im vergangenen Jahr um 7,1 Prozent gestiegen. Laut den »OTC-Daten 2025« des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wurden rund eine Milliarde Packungen im Wert von insgesamt 12 Milliarden Euro verkauft.
AutorKontaktPZ
Datum 28.04.2025  10:38 Uhr

Nach der »Corona-Delle« hat das OTC-Geschäft seit 2022 wieder angezogen. Der Absatz stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent. Der Anteil des Versandhandels stieg dabei leicht auf 23 Prozent (237 Millionen Packungen). Auch beim Umsatz ist diese Verteilung zu sehen. 9,2 Milliarden Euro werden in der Apotheke vor Ort erwirtschaftet, 2,8 Milliarden online.

Laut BPI ist damit jede zweite Packung, die in Apotheken verkauft wird, ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. »Das entlastet auch das Gesundheitssystem und die gesetzlichen Krankenkassen massiv«, so BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen.

Besonders hoch war den Daten zufolge die Nachfrage nach Husten- und Erkältungsmitteln, Vitaminen und Mineralstoffen sowie Schmerz-, Muskel- und Gelenkmitteln. Eine Besonderheit des Marktes ist laut BPI die vergleichsweise geringe Inflation. Demnach stiegen die Apothekenverkaufspreise seit 2021 um 11,7 Prozent, der Verbraucherpreisindex im selben Zeitraum aber um 19,3 Prozent.

BPI fordert mehr OTC-Erstattung

670 pharmazeutische Unternehmen gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, die meisten sind kleine oder mittlere Unternehmen. 16 Prozent der Unternehmen haben mehr als 250 Mitarbeitende oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Vier von fünf Pharmaherstellern haben auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Programm. »Unsere Industrie ist ein wichtiger Arbeitgeber für mehr als 130.000 Menschen in Deutschland«, betont Joachimsen.

Der BPI spricht sich dafür aus, dass OTC-Arzneimittel öfter von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Erstattungsfähigkeit sollte auf alle Kinder und Jugendlichen bis zum Beginn der Volljährigkeit ausgeweitet werden und auch für Schwangere und multimorbide Personen gelten, fordert der Verband. Auch im Rahmen von Satzungsleistungen sollten Kassen weiter die Erstattung anbieten dürfen.

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