Nachrichten |
13.08.2001 00:00 Uhr |
Zur
PZ-Homepage
Schmerzensgeld bei fehlerhaften Medikamenten
14.08. dpa. Patienten, die durch die Einnahme von fehlerhaften Arzneimitteln
geschädigt worden sind, sollen nach Informationen der "Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung" künftig einen Anspruch auf Schmerzensgeld
haben. Dieser Anspruch soll auch dann gelten, wenn dem Hersteller keine
Schuld für die fehlerhafte Produktion nachzuweisen ist, berichtet das
Blatt in seiner Dienstagsausgabe. Das Bundesjustizministerium erarbeitet
danach bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf, der derzeit zwischen
den Ministerien abgestimmt werde. Patienten, die durch das von der Bayer
AG zurückgerufene Medikament Lipobay geschädigt wurden, können nach
diesen Informationen allerdings nicht mehr von dem Gesetz profitieren. Aus
rechtlichen Gründen komme eine Rückwirkung nicht in Betracht.
Patienten wollen mehr Informationen vom Arzt
14.08. dpa. Das bloße Verschreiben einer Pille reicht kranken Menschen nicht aus. 93
Prozent von 1000 befragten Patienten wollen von ihrem Arzt umfassend über
ihre Krankheit informiert werden. Sie haben auch Interesse an der
objektiven Bewertung der Qualität ihrer Behandlung. Dies ergab die Studie
"Patientensouveränität - Der autonome Patient im Mittelpunkt",
die von der Akademie für Technikfolgenabschätzung (TA-Akademie) in
Baden-Württemberg vorgestellt wurde. Die Autoren fordern mehr Transparenz
und Patientenschutz im Gesundheitswesen. "Gut informierte Patienten
zeigen eine wesentlich bessere Zusammenarbeit bei der Therapie und tragen
zu einer sparsameren Nutzung der knappen Mittel bei", heißt es in
der Studie. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens müssten die
Qualität ihrer Leistungen ebenso dokumentieren und veröffentlichen wie
die Ergebnisse von Patientenbefragungen. Die Studie ist Teil eines auf
zwei Jahre angelegten Projekts der TA-Akademie in Stuttgart mit dem Titel
"Szenarien für mehr Selbstverantwortung und Wahlfreiheit im
Gesundheitswesen".
AOK: Ärzte bei Kunstfehler-Verdacht unkooperativ
14.08. dpa. Mediziner kooperieren bei der Aufklärung möglicher Kunstfehler nach
Meinung der Berliner AOK nur unzureichend mit den Kassen. Die meisten
Beschwerden von Berliner Patienten gegen Ärzte können deshalb nach
AOK-Angaben nur schleppend bearbeitet werden. In der Schiedsstelle der
Krankenkasse konnten 523 von 768 Beschwerden des Jahres 2000 noch nicht
abschließend bearbeitet werden, kritisierte die AOK am Dienstag. Die
Chancen von Patienten auf Schadensersatzansprüche sind nach AOK-Angaben
allerdings äußerst gering. In bislang lediglich drei Fällen konnten
Ansprüche gegen Krankenhäuser durchgesetzt werden. Insgesamt hatte die
AOK-Schiedsstelle, gestützt auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung (MDK), in 34 Fällen fehlerhaftes ärztliches oder
pflegerisches Handeln festgestellt. Moniert wurde beispielsweise, dass bei
einer Brustoperation eine Mullbinde in der Wunde vergessen oder dass ein
gebrochener Mittelfußknochen nicht entdeckt wurde. Weitere 201 Fälle
seien laut AOK zu den Akten gelegt worden, entweder weil die Patienten
ihre Beschwerden zurückzogen oder sich ein Behandlungsfehler nicht
bestätigt habe.
Medikament könnte bei
Creutzfeldt-Jakob helfen
13.08. dpa. Eine an der neuen
Variante der Creutzfeldt-Jakob- Krankheit (vCJD) erkrankte Britin soll
sich nach der Einnahme eines neuen Medikaments auf dem Weg der Besserung.
Das berichtete die britische Sonntagszeitung "Mail on Sunday".
Eine Sprecherin des behandelnden Arztes, Professor Dr. Stanley Prusiner,
sagte jedoch: "Es gibt absolut keinen konkreten Beweis dafür, dass
sie von CJD geheilt ist. Es ist zu früh, um das zu sagen." Die
20-jährige Berufssoldatin Rachel Forber konnte den Angaben zufolge vor
zwei Monaten kaum noch gehen, reden und sehen. Sie hatte im Dezember erste
Symptome gezeigt, und seitdem hatte sich ihr Zustand ständig
verschlechtert. Die Ärzte gingen von vCJD aus und gaben ihr nur noch
kurze Zeit zu leben. Ihr Vater Stephen habe jedoch über das Internet
Kontakt zu dem Medizin-Nobelpreisträger Prusiner in Kalifornien
aufgenommen. Dieser arbeite seit 1998 an einem Medikament gegen die
tödliche Hirnkrankheit, die als menschliche Form der Rinderseuche BSE
gilt. Rachel Forber habe dieses Mittel als erster Mensch getestet. Nach
wenigen Tagen sei es ihr schon erheblich besser gegangen. Sie sei nun in
der Lage, ohne Hilfe ein paar Schritte zugehen, mit Messer und Gabel zu
essen und auf Fragen zu antworten. Die Behandlung werde fortgesetzt. In
der nächsten Woche wolle Prusiner in einem Fachjournal über die
Ergebnisse berichten.
Bayer erwägt Pharma-Partnerschaft
13.08. dpa. Nach dem Debakel
mit dem Arzneimittel Lipobay erwägt der Bayer-Konzern, seine
angeschlagenen Pharma-Sparte unter Umständen von einem Konkurrenten
führen zu lassen. Von den bisherigen Vorstellungen im Pharmageschäft
müssten Abstriche gemacht werden, sagte Vorstandschef Manfred Schneider
am Montag in Leverkusen. Er schloss erstmals nicht mehr aus, dass die
Bayer AG bei einer möglichen Pharmafusion auch die unternehmerische
Führung abgibt. Zu einem Verkauf des Bereichs werde es aber nicht kommen.
Vor dem Vermarktungsstopp für den Cholesterin-Senker Cerivastatin am
vergangenen Mittwoch hatte Bayer bereits Probleme mit seinem
Blutgerinnungsmittel Kogenate. Mit diesen Medikamenten seien gleich zwei
Grundpfeiler der Pharma-Sparte für einen gewissen Zeitraum weggebrochen,
erläuterte Schneider. Cerivastatin wird inzwischen mit weltweit 52
Todesfällen in Verbindung gebracht. Fünf Fälle davon entfielen auf
Deutschland. "Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen all jener
Menschen, deren Tod möglicherweise mit der Einnahme unserer Medikamente
in Verbindung stehen soll", sagte der Konzernchef. Gleichzeitig
betonte er, dass es dafür derzeit keine Beweise gebe. Bei den Meldungen
fehlten häufig Hinweise, ob von den Patienten zugleich auch andere
Medikamente eingenommen wurden. Der freiwillige Vermarktungsstopp sei
erfolgt, als klar geworden sei, dass bestimmte Risiken nicht
ausgeschlossen werden könnten. Auch die Ärzte und Apotheker habe Bayer
so schnell wie möglich informiert, verteidigte Schneider die
Informationspolitik des Unternehmens.
Gericht ruft im Fall DocMorris EuGH
an
10.08. PZ/dpa Im Rechtsstreit
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen die niederländische
Versandapotheke 0800DocMorris hat das Landgericht Frankfurt am Main am 10.
August 2001 die von allen Beteiligten erwartete Entscheidung verkündet:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll nun über einen von den
Frankfurter Richtern erstellten Fragenkatalog befinden, um die
Rechtsverhältnisse zu klären. Das Verfahren des DAV gegen die
niederländische Internetapotheke DocMorris wurde bis zu einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt. Erst nach
Klärung der offenen Rechtsfragen wird das Hauptsacheverfahren gegen
DocMorris vor dem Frankfurter Landgericht wieder aufgenommen und
entschieden. Damit ist jedoch nach Mitteilung des Gerichts erst gegen Ende
des nächsten Jahres zu rechnen. Der DAV begrüßte die Entscheidung des
Landgerichts. "Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische
Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige
Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden
Verbraucherschutzes bestätigen wird", erklärte Lutz Tisch,
Geschäftsführer Recht der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände. Der Gerichtshof soll nach dem Beschluss des
Landgerichts die Frage klären, ob ein nationales Verbot von
grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet
gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft
verstößt. Beim DAV legt man Wert darauf, dass das Internet-Angebot der
holländischen Apotheke auf Grund der bereits rechtskräftigen
einstweiligen Verfügungen, die vom DAV und anderen erwirkt wurden,
verboten ist. In einem anderen Verfahren untersagte das Landgericht
Frankfurt am Freitag dem Internet-Provider Data Base Marketing AG die
Verbreitung eines Werbetextes mit Links zur Homepage von DocMorris. Auf
Antrag des Pharmaunternehmens Mucos Pharma GmbH erließ das Gericht im
Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung. Über die Werbung
für ein Medikament waren Nutzer auf die Seiten von DocMorris
weitergeleitet worden. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Statine in der Diskussion
10.08. PZ. Der Vorsitzende
des Apothekerverbandes Niedersachsen, Heinz-Günter Wolf, warnt davor,
Lipidsenker übereilt abzusetzen. Eine Empfehlung der
AOK-Schleswig-Holstein, keine Statine mehr einzunehmen, komme einem
Boykottaufruf gleich, kritisierte Wolf. Schließlich hätten Arzte die
Medikamente vollverantwortlich verordnet. Lipidsenker würden in der Regel
erst dann eingesetzt, wenn andere Therapieformen nicht greifen. Die AOK
hatte am Freitag in einem Rundfunkbereicht vor der Einnahme von Statinen
gewarnt und fettarme Ernährung sowie Bewegung als Alternative empfohlen.
Wolf: "Hier wird im Schnellschuss Angst vor Arzneimitteln
geschürt." Patienten sollten unbedingt zuerst mit ihrem Arzt oder
Apotheker über die Medikation sprechen, bevor sie aus Angst vor
unerwünschten Wirkungen das Präparat absetzen. Nach Angaben des
Apothekerverbandes Niedersachsen hat die AOK Schleswig-Holstein auf
Anfrage die verkürzte Darstellung ihrer Empfehlung im Rundfunk bedauert.
Schiedsspruch zu
Importarzneimitteln
10.08. ABDA. Ein
Schiedsspruch hat am 6. August 2001 die Verpflichtung der Apotheken zur
Abgabe importierter Arzneimittel neu geregelt. Danach gilt ab April 2002
eine Quotenregelung. Jede einzelne Apotheke muss pro Krankenkasse eine
Importquote von 5,5 Prozent des Umsatz mit Fertigarzneimitteln erreichen.
Ab dem Jahr 2003 gilt eine Quote von 7 Prozent. Der Schiedsspruch der
gesetzlich vorgesehenen Schiedsstelle ist gegen die Stimmen der Apotheker
ergangen. In vorausgegangenen Verhandlungen hatten die Spitzenverbände
der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband keinen Konsens über
eine Importregelung erzielen können. Gerhard Reichert, Leiter der
Verhandlungskommission des Deutschen Apothekerverbands e. V. dazu:
"Der DAV hat dieser Regelung der Schiedsstelle nicht zustimmen
können, da die Quote viel zu hoch angesetzt ist. Sie führt dazu, dass in
einigen Bundesländern die Importumsätze um mehr als 100 Prozent
ansteigen müssen. Wir haben erhebliche Zweifel, ob der pharmazeutische
Großhandel und die Importeure überhaupt in der Lage sein werden,
genügend Importarzneimittel zur Verfügung zu stellen."
Apotheker verärgert über Bayer
09.08. dpa. Bayer hatte den
Cholesterin-Senker Lipobay vom Markt genommen, aber die Apotheken
zunächst nicht informiert. Sie wussten nicht, was sie Patienten raten
sollen. Bis Donnerstagnachmittag 17 Uhr 20 konnte die Bundesvereinigung
deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Eschborn Lipobay noch nicht
zurückrufen. Bayer und ABDA wollen gemeinsam einen Rückruftext verfassen. Er sollte
noch am Donnerstag an alle 22 000 deutschen
Apotheken versandt werden. Die Spitzenorganisation der Apotheken hatte von
der Rücknahme des Medikaments am Mittwoch über die
Wirtschaftsnachrichten erfahren. "Wir haben bis jetzt nichts
Schriftliches bekommen", bedauerte die ABDA noch am Donnerstagmittag.
Nach Auskunft der zuständigen Pharma-Expertin Petra Zagermann gibt es
fünf alternative Produkte zu Lipobay auf dem deutschen Markt. Diese
gehörten aber zur gleichen Stoffklasse, funktionierten ähnlich und
hätten also potenziell das gleiche Risiko, vielleicht in geringerem
Maße. Neben Lipobay ist in Deutschland ein zweites Produkt mit dem
gleichen Wirkstoff auf dem Markt. Es ist ein Medikament mit dem Namen
Zenas der Firma Fournier Pharma im hessischen Sulzbach. Zenas enthalte
ebenfalls Cerivastatin, sagte Zagermann. Nach Bayer hat am Donnerstag auch Fournier sein
Produkt vom Markt genommen." Bereits im
Juli hatten beide Hersteller gemeinsam in einem so genannten "Rote
Hand-Brief" vor der gleichzeitigen Einnahme von Lipobay und Zenas mit
Gemfibrozil gewarnt. Die gleichzeitige Einnahme könne zu Muskelschwäche
führen, hieß es. Dennoch hieß es: "Eine Rücknahme der Packungen
aus dem Handel wird nicht für erforderlich angesehen." Am Mittwoch
entschied sich Bayer anders. Als in den USA 31 Todesfälle mit dieser
seltenen Nebenwirkung in Verbindung gebracht wurden, nahmen die
Leverkusener Lipobay vom Markt. Doch ohne offizielle Information konnte
die ABDA ihre Apotheken zunächst nicht anweisen, Lipobay nicht mehr an
Patienten abzugeben. Das wäre ein unzulässiger Boykottaufruf. Die ABDA
wusste auch zunächst nicht, was Apotheker den Patienten raten sollen:
"Sofort absetzen, vorerst weiternehmen oder durch andere Produkte
ersetzen?" Die Situation sei "sehr bedauerlich", sagte
Zagermann.
Ministerin
protestiert gegen Arznei-Versandhandel
09.08. dpa. Gegen eine
Freigabe des Versandhandels von Arzneimitteln über das Internet hat am
Donnerstag Hessens Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU)
protestiert. Internet-Apotheken bergen Risiken für die Gesundheit der
Verbraucher, wie die Ministerin im Vorfeld eines für Freitag erwarteten
Urteils des Landgerichts Frankfurt zur Internet-Apotheke DocMorris
mitteilte. Die unklare Herkunft und Rezeptur der Mittel stellen nach
Ansicht der Ministerin im Versand eine Gefahr für die Verbraucher dar.
Hessen werde am Apothekenmonopol festhalten. Die Ministerin berief sich
auf Informationen der Weltgesundheitsorganisation WHO, nach denen zehn
Prozent der Medikamente im Versandhandel gefälscht seien. Zudem könne
niemand beim Versand über Internet garantieren, dass die Arznei wegen
fehlender Kühlung nicht unbrauchbar werde. Außerdem befürchtet
Mosiek-Urbahn unkontrollierten Konsum zum Beispiel von Schlankheits- und
Wunderpräparaten, Dopingmitteln, Hormonen und Psychopharmaka. Zudem
gefährde der neue Vertriebsweg das Netz bestehender Apotheken.
Baden-Württemberger
selten krank
09.08. dpa. Berliner Arbeitnehmer
sind nach einer Erhebung der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) am
häufigsten, Baden-Württemberger dagegen am wenigsten krank. Insgesamt
waren nach der am Donnerstag in Saarbrücken vorgestellten Studie im
vergangenen Jahr im Durchschnitt in Deutschland jeden Tag 3,5 Prozent der
DAK-Mitglieder arbeitsunfähig geschrieben. Berlin lag mit einem
Krankenstand von 4,9 Prozent an der Spitze. Das Saarland hatte mit 4,0
Prozent den höchsten Krankenstand aller westlichen Bundesländer. Am
niedrigsten war der Krankenstand in Baden-Württemberg mit 2,9 Prozent.
Bundesweit dauerte eine durchschnittliche Erkrankung 11,8 Tage. Im
Saarland waren es 13,9 Tage. Dennoch war das Saarland auch das einzige
Bundesland, in dem im Jahr 2000 der insgesamt hohe Krankenstand etwas
zurückging. Und noch eine Besonderheit: Während in allen anderen
Bundesländern Frauen etwas häufiger krank sind als Männer, ist es im
Saarland umgekehrt. Hier liegt der Krankenstand der Männer mit 4,1
Prozent über dem der Frauen mit 3,9 Prozent.
Radiowellen lassen Mandeln schrumpfen
08.08. PZ. Mit der Somnoplastie lassen sich hyperplastische Tonsillen schonend verkleinern.
Vorteil des neuen Verfahrens im Vergleich zu operativen Maßnahmen und
Laser-Behandlung: Es verläuft unblutig, ist weniger schmerzhaft und
bringt nur einen Tag Klinikaufenthalt. Das neue Verfahren, das aus als
temperaturkontrollierte Radiofrequenztherapie bezeichnet wird, ist für
Kinder und Erwachsene geeignet, bei denen die Mandeln nur auf Grund ihrer
Größe Probleme machen. So beispielsweise bei Kindern, die nachts
Atembeschwerden haben, die schnarchen oder näseln. Auch bei Erwachsenen
gehen Schnarchen oder das obstruktive Schlafapnoesyndrom mitunter auf das
Konto großer Tonsillen. Chronische Mandelentzündungen, wie sie häufig
im Kindesalter vorkommen, sind dagegen keine Indikation für die
Somnoplastie. Hier müssen die Mandeln nach wie vor operativ oder per
Laser entfernt werden. Bei der temperaturkontrollierten
Radiofrequenztherapie werden über zwei dünne Nadeln, die in die
Tonsillen eingestochen werden, Radiowellen mit einer Frequenz von 465 kHz
appliziert. Die Radiowellen erhitzen das Gewebe auf 85 Grad Celsius,
wodurch die Zellen um die Einstichstelle devitalisieren. In den folgenden
vier Wochen vernarbt und schrumpft das Gewebe, die Schleimhautoberfläche
bleibt intakt. (ew)
Bayer nimmt
Cerivastatin vom Markt
08.08. PZ. Bayer setzt
mit sofortiger Wirkung die Vermarktung des Cholesterinsenkers mit den Markennamen Baycol
beziehungsweise Lipobay (Wirkstoff Cerivastatin) aus und wird die im Markt
befindliche Ware zurücknehmen. Wie Bayer mitteilt, sind vermehrte
Nebenwirkungsmeldungen über Muskelschwäche (Rhabdomyolyse) aufgetreten,
insbesondere bei Patienten, die trotz einer Kontraindikation und
Warnhinweisen gleichzeitig den Wirkstoff Gemfibrozil erhielten. Japan ist
hiervon nicht betroffen, weil Gemfibrozil dort nicht im Handel ist.
"Wir haben uns im Interesse der Patientensicherheit zu diesem Schritt
entschlossen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Untersuchungen
fortsetzen, um das Nutzen-/Risikoverhältnis von Cerivastatin zu
bewerten", erklärt Dr. David Ebsworth, der Leiter des
Bayer-Geschäftsbereiches Pharma. Bayer will vor einer eventuellen
Neuaufnahme der Vermarktung von Dosierungen von Baycol/Lipobay mit den
zuständigen Behörden das weitere Vorgehen klären. (dr)
Marburger Bund droht
Klinikträgern
08.08. dpa. Junge
Krankenhausärzte werden nach Auffassung des Marburger Bunds (MB) in
Bayern unzulässigerweise ausgebeutet. Das seit 1996 geltende
Arbeitszeitgesetz werde von vielen Krankenhäusern und
Universitätskliniken missachtet. Durch überlange Dienste werde die
Gesundheit der Mediziner und die Patientenversorgung erheblich gefährdet,
sagte der Ehrenvorsitzende des Marburger Bunds, Professor Dr. Detlef
Kunze, am Mittwoch in München. Er drohte den Krankenhausträgern mit der
Einschaltung der Staatsanwaltschaft gegen diesen Missstand unter Berufung
auf den Paragraf 291 des Strafgesetzbuches. Nach diesem
"Wucherparagrafen" dürfen Zwangslage und Unerfahrenheit von
Dritten beruflich nichtausgebeutet werden. Verstöße können mit
Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Der neue bayerische
MB-Landesvorsitzende Christoph Emminger sagte, offiziell hielten sich
Kliniken an das Arbeitszeitgesetz, mit den internen Dienstplänen werde
aber massiv dagegen verstoßen. "Junge Ärzte arbeiten mit hängender
Zunge, aber keiner traut sich den Mund auf machen", um den
Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Emminger, Oberarzt am städtischen
Krankenhaus München-Schwabing, forderte Verbraucherschutzminister
Eberhard Sinner (CSU) auf, die Gewerbeaufsichtsämter flächendeckend zur
Überprüfung der Krankenhaus-Dienstpläne einzusetzen.
© 2001 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de