Pharmazeutische Zeitung online
Verfahren fortgesetzt

OLG München verbietet Rx-Boni

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat gestern überraschend deutlich die Gewährung von Rx-Boni durch ausländische Versandapotheken für unzulässig erklärt. Der Streit zwischen der Doc-Morris-Tochter Tanimis und dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) wird jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt.
Alexander Müller
08.03.2024  10:24 Uhr

Das Verfahren hat eine sehr lange Vorgeschichte: Tanimis – damals unter dem Namen Wellsana firmierend – hatte 2012 auf jedes rezeptpflichtige Medikament einen Bonus von 3 Euro gewährt – pro Rezept wurden so bis zu 9 Euro direkt von der Rechnung abgezogen. Doc Morris war zu diesem Zeitpunkt schon an dem Versender beteiligt, Anfang 2013 erfolgte die vollständige Übernahme.

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte die Bonusgewährung als Verstoß gegen die Preisbindung moniert und den Versender abgemahnt. Das Bonus-Modell wurde dann noch einmal angepasst, die Kunden wurden formal für die Teilnahme an einem »Arzneimittel-Check« belohnt.

In erster Instanz gab das Landgericht München I Anfang 2014 der Klage des BAV statt. Tanimis habe gegen die Preisbindung verstoßen. Die Umstellung des Bonusmodells erkannten die Richter als schlecht getarnten Versuch, weiterhin Rabatte zu gewähren.

Der Versender ging in Berufung. Das OLG München setzte den Fall 2015 aus. Denn zwischenzeitlich hatte das OLG Düsseldorf einen anderen Streit um Rx-Boni beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Luxemburger Richter kamen 2016 bekanntlich zu dem Schluss, dass sich ausländische Versender nicht an die deutsche Preisbindung halten müssen. Der EuGH hatte den Zusammenhang zwischen Preisbindung und flächendeckender Arzneimittelversorgung als nicht ausreichend begründet angesehen.

Reaktion auf EuGH-Verfahren

2017 wurde das Verfahren vor dem OLG München wieder aufgegriffen. Dem BAV ging es mit Unterstützung der ABDA darum, eine Korrektur der EuGH-Rechtsprechung zu § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) zu erreichen, in dem die Preisbindung verankert ist. Zwischenzeitlich hat aber auch der Gesetzgeber reagiert und das Boni-Verbot in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) umgezogen.

Das OLG München hat nun mit überraschender Deutlichkeit Rx-Boni verboten. Zwar liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor, die Kammer hat Prozessbeobachtern zufolge in der mündlichen Verhandlung aber zu verstehen gegeben, dass die Boni angesichts der nunmehr vorliegenden Daten sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtsprechung verboten wären, und zwar in vollem Umfang.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Das OLG hat Revision zum BGH zugelassen, und den Weg nach Karlsruhe wird Doc Morris auch gehen. Ob es hier zu einer Entscheidung oder zu einer erneuten Vorlage beim EuGH kommt, lässt sich noch nicht abschätzen. Der BGH hatte im vergangenen Jahr schon in einem Streit zwischen Doc Morris und der Apothekerkammer Nordrhein erneut Fragen zur Vorabentscheidung nach Luxemburg geschickt. In diesem Verfahren geht es allerdings um die Auslegung von § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa