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Schiedsspruch

Nur noch maximal 15 Euro pro Covid-19-Impfung

Für eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten Apotheken ab sofort nur noch maximal 15 Euro. Das legt ein Schiedsspruch vom 12. Mai fest. Bisher waren es 28 Euro pro Impfung. Die Apotheker halten die Kürzung für unbefriedigend.
Annette Rößler
17.05.2023  17:05 Uhr

Apotheken, die gegen Covid-19 impfen, können dafür pro Impfung ab sofort maximal 15 Euro abrechnen. Diese Summe setzt sich zusammen aus 10 Euro für die Durchführung der eigentlichen Impfung und die Dokumentation im Impfausweis sowie jeweils 2,50 Euro für den Umgang mit Mehrdosisbehältnissen und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Aufwand bei der Dokumentation. Das hat die gemeinsame Schiedsstelle von Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 12. Mai festgelegt.

Ein Spruch der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich der DAV und der GKV-Spitzenverband nicht auf ein Honorar für die Coronaimpfung in Apotheken als Teil der Regelversorgung einigen konnten. Zuvor hatten Apotheken für jede Covid-19-Impfung 28 Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Diese im Zuge der Pandemie eingeführte Sonderform der Vergütung endete am 7. April, sodass eine Neuregelung erforderlich wurde. Nach dem Scheitern der Verhandlungen hatte der DAV die Schiedsstelle angerufen.

Maximal 15 Euro statt 28 Euro: Das bedeutet einen deutlichen Honorarverlust. DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger nannte das Ergebnis des Schiedsspruchs daher »unbefriedigend«. Die Vergütung der Apotheken entspricht nunmehr derjenigen, die auch Ärzte für die Coronaimpfung erhalten. Im Gegensatz zu den Apotheken dürften Ärzte die Impfung aber an medizinisches Fachpersonal delegieren, so Rüdinger. »Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen

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