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Gesetz gegen Lieferengpässe

»Nur kleines Pflaster für tiefe Wunde«

Trotz gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen bleibt die Lage angespannt. Da schnelle Lösungen nicht zu erwarten sind, fordert ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zumindest mehr Freiräume für die Apotheken bei der Belieferung.
Maria Pues
26.09.2024  14:15 Uhr

»Vor der Corona-Krise hatten wir bereits mehr als 100 Arzneimittel, die nicht oder schwer verfügbar waren«, sagte ABDA-Präsidentin Gabriela Regina Overwiening bei einer Presseveranstaltung anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), die diese Woche in Münster stattfindet. Stand heute seien 495 Arzneimittel als nicht lieferbar gemeldet.

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bezeichnete sie vor dem Hintergrund dieser Zahlen als Augenwischerei. Es sei wie ein Pflaster, so Overwiening weiter, es verdecke nur eine tiefe offene Wunde. Diese sei zwar nicht mehr zu sehen, aber dennoch weiter vorhanden. Mit der »kurzsichtigen Einsparwut« im Gesundheitswesen sei übertrieben worden. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft müsse zukünftig mit einem weiter steigenden Bedarf gerechnet werden.

Schnelle Lösungen für das Lieferengpass-Problem seien nicht möglich. Um die Patienten vor Ort dennoch rasch versorgen zu können, benötige man Freiräume, so die ABDA-Präsidentin weiter. Sie kritisierte, dass Erleichterungen, die während der Corona-Zeit gut funktioniert hätten, auch durch das ALBVVG wieder zurückgenommen wurden und dies als Verbesserung verkauft werde.

Die jetzigen Regelungen bezeichnete sie als ressourcenvergeudend. »Wir können Lösungen aus unserer Kompetenz heraus finden«, betonte sie. Sie kritisierte bei einem Austausch außerdem die Gefahr von Retaxationen. Nicht nur die Dienstleistung werde retaxiert, sondern das komplette Arzneimittel. Die Apotheke trage so trotz fehlender Entscheidungsspielräume auch die komplette materielle Verantwortung.

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