Nur jeder Zweite kennt die Digitalisierungspläne des BMG |
Jennifer Evans |
14.04.2023 12:00 Uhr |
Per Klick Medikamente bestellen: Online-Apotheken erlebten in der Corona-Zeit einen Boom. Für viele Verbraucher ist dieses digitale Angebot weiterhin sehr zentral. / Foto: Adobe Stock/evso
Theoretisch können die Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung den Versorgungsalltag erleichtern. Doch in der Praxis sind vielen Menschen die E-Anwendungen erst gar nicht bekannt oder sie verstehen sie nicht. Kein Wunder, meint der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das BMG hat ein Kommunikationsproblem – so das Fazit einer Online-Befragung im Auftrag der Verbraucherschützer unter 1100 Internetnutzern ab 16 Jahre.
Dabei stehen knapp die Hälfte der befragten Verbraucher digitalen Angeboten grundsätzlich offen gegenüber. 40 Prozent nutzen seit der Coronavirus-Pandemie sogar mehr davon – allein im Gesundheitsbereich. Aber aktuell fühlt sich nur jeder Zweite hierzulande sehr gut oder eher gut über Digitalisierungsvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege informiert.
Am nützlichsten für ihre Gesundheit bewerteten die Umfrageteilnehmer mit 32 Prozent Versandapotheken. Mit 29 Prozent folgt auf Platz zwei die Corona-Warn-App, der CovPass beziehungsweise der digitale Impfpass. Dann kommt ein Online-Terminvereinbarungssystem (19 Prozent) sowie die Service-App der Krankenkassen (17 Prozent). Die häufigsten Gründe für die Nutzung der E-Anwendungen sind laut Umfrage: Termine vereinbaren (51 Prozent), medizinisches Personal oder medizinische Einrichtung suchen (35 Prozent) und sich über gesundheitliche Themen informieren (33 Prozent).
Gefragt nach der Relevanz der Digitalvorhaben im Gesundheitsbereich, landete das E-Rezept bei den Umfrageteilnehmern auf Platz drei. Wichtiger war ihnen eine Online-Terminbuchung bei Ärzten sowie der elektronische Zugriff auf ihre medizinischen Befunde. Der elektronische Medikationsplan landete übrigens auf dem siebten Platz.
Angesichts der Umfrageergebnisse fordert der vzbv vom Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) nicht nur ein Digitalgesetz umzusetzen, sondern seine Pläne auch gleich »mit umfassender Verbraucherinformation zu verbinden«. Ziel müsse es sein, dass alle verstehen, worum es geht. Nur auf diese Weise seien informierte Entscheidung für oder gegen eine Nutzung verschiedener Angebote möglich. Mehr als ein Drittel sieht – nach den Kranken- und Pflegkassen – nämlich das BMG in der Pflicht, über künftige Digitalpläne zu informieren. Die Apotheken sehen nur 17 Prozent der Befragten in der Rolle des Informationsvermittlers.
Die wichtigste Grundlage für die Akzeptanz der E-Anwendungen erachtet der Bundesverband den Verbraucher- und Datenschutz. Und für alle, die keine digitalen Anwendungen nutzen möchten, sollte seiner Auffassung nach weiterhin auch ein analoger Zugangsweg erhalten bleiben. Andersfalls drohe die Gefahr, künftig einzelne Menschen von der gesundheitlichen Versorgung auszuschließen, warnen die Verbraucherschützer.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.