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Rückkauf von Genussscheinen
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Noventi zahlt Anlegern Geld zurück

Mit Genussscheinen wollte der Apothekendienstleister Noventi frisches Geld in den Konzern spülen. Doch die Nachfrage war mau, ein Bilanzverlust in Rekordhöhe setzte den Wert der Anteile auf null. Nun bietet das Unternehmen den Anlegern den Rückkauf an. Bis 10. Dezember können die Genussscheine eingereicht werden.   
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.11.2024  16:00 Uhr

Rekordverlust setzt Nennwert auf null

Brisant wurde die Situation, als der Konzern für das Geschäftsjahr 2022 einen Verlust von 133 Millionen Euro einfuhr. Denn bei einem Bilanzverlust sollten auch die Genussscheine mit einbezogen werden, das besagte die vertraglich vorgesehene so genannte »Verlustteilnahme«.

Die FSA-Mitglieder, die Genussscheine erworben hatten, bangten daher um ihr Geld – und hatten dann Ende 2023 zusätzlich die Nachricht zu schlucken, dass Noventi als Folge des Rekordverlustes den Nennwert der Genussscheine auf null setzte, also komplett entwertete. 

Den Vertrag kündigen und ihre Einlagen zurückfordern konnten die Anleger nicht; die genannte »Verlustteilnahme« beinhalte ein eindeutig vereinbartes Risiko dieser speziellen Anlageform, erklärte der Konzern damals.

Um die Anleger zu beruhigen, verwies das Unternehmen auf das umfangreiche Sanierungsprogramm, das es sich auferlegt hatte. Spätestens ab 2025 solle die Bilanz wieder positiv sein, was einen Wertzuwachs der Genussscheine zur Folge hätte. Garantiert war der Erfolg allerdings nicht.

Um so erfreuter zeigt man sich heute bei Noventi, dass die Anleger nicht leer ausgehen, sondern der Konzern ihnen ihr investiertes Geld komplett zurückerstatten kann. »Als apothekereigenes Unternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Genussscheine ihr investiertes Kapital zurückerhalten«, so eine Sprecherin. Dank der positiven Entwicklung in den vergangenen zwei Jahren sei dies nun möglich und »ein weiteres starkes Signal für die geplante und positive Gesamtentwicklung« des Unternehmens.

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