Noventi führt Gebührengrenze bei Masken-Abrechnung ein |
| Jennifer Evans |
| 09.02.2021 10:05 Uhr |
Viele Apotheken haben sich in den vergangenen Wochen geärgert, dass einige Abrechnungszentren sie im Unklaren darüber lassen, wie sie die Gebühren für die Abrechnung von FFP2-Masken gestalten. Einige haben nun Pauschalen eingeführt. / Foto: imago images/Future Image
Die Abrechnung der FFP2-Masken-Gutscheine sorgt in vielen Apotheken für Unmut. Grund sind die Gebühren, die manche Rechenzentren erheben. Bei anderen wiederum herrscht noch Unklarheit darüber, wie hoch die Zahlung ausfällt.
Noventi hat sich dafür entschieden, für die in Apotheken ausgegebenen Atemschutzmasken eine einmalige Kappungsgrenze von 185 Euro pro eingereichtem Beleg einzuführen. Die Deckelung gilt für die Januar-Abrechnung, wie aus einem Schreiben des Abrechnungsunternehmens an seine Kunden hervorgeht, das der PZ vorliegt. Mit diesem Schritt will Noventi nach eigenen Angaben die Apotheken »bestmöglich unterstützen« und dazu beitragen, »Härtefälle abzuwenden«. Und das obwohl die Masken-Abrechnung auch für das Unternehmen selbst »mit einem erheblichen Mehraufwand« verbunden sei, schreibt Noventi. Grund dafür ist demnach, dass viele Belege individuell nachbearbeitet werden müssen. Zumindest für die Januar-Abrechnung gibt es aber jetzt eine Lösung. In einer nachträglichen Korrekturabrechnung werde die Kappungsgrenze berücksichtigt, heißt es.
Um eine faire Abrechnung der Masken-Coupons bemüht sich auch das Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener. Die Abrechnung der FFP2-Masken erfolge unverändert zu den bestehenden Gebühren, die vertraglich mit den Kunden vereinbart worden seien, betonte eine Sprecherin gegenüber der PZ. Über die Vertragsdetails will sich das Unternehmen aber nicht äußeren. Doch auch Geschäftsführer Markus Kinkel hob kürzlich hervor: »Wir machen keinen Unterschied bei den Gebühren – weder bei Hilfsmitteln noch jetzt bei den Masken. In der nationalen Ausnahmesituation, in der wir uns alle befinden, halten wir das auch nicht für angebracht.« Man sitze in einem Boot und es ginge in diesen Zeiten um die »gesellschaftliche Verantwortung«.
Klarheit in Sachen Abrechnung bei den Masken-Gutscheinen hält auch der Abrechner ARZ Haan für entscheidend: »Wir haben uns bewusst für eine faire und absolut transparente Verrechnung in Form einer Monatspauschale in Höhe von 89 Euro je Beleg entschieden«, so Oliver Kröbel, Vertriebsleiter der ARZ Haan, zur PZ. Um der neuen Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung schnell und sicher gerecht zu werden, habe man außerdem »unter Hochdruck eine zusätzliche Softwarelösung implementiert sowie für den erheblichen Mehraufwand an manueller Bearbeitung der Belege, Kundenkommunikation und Fehlerklärung kurzfristig zusätzliches Personal rekrutiert«, sagte er.