Notdienst-Apotheken sollen Antibiotika-Bestände übermitteln |
Daniela Hüttemann |
28.04.2023 17:40 Uhr |
Hinter den offiziellen Statements verbergen sich jedoch einige Unstimmigkeiten. So würde die KVSH es präferieren, wenn die Notarztpraxen selbst sich mit Antibiotika-Säften bevorraten könnten. Das lässt allerdings das Arzneimittelrecht nicht zu, schließlich dürfen auch Ärzte im Notdienst nicht dispensieren. Darüber hinaus wäre der Ansatz auch nicht praktikabel, da im Moment schlicht kaum solcher Medikamente zur Verfügung stehen.
Daher hatte sich die Apothekerkammer dagegen ausgesprochen. In der Folge titelten die »Kieler Nachrichten« am Donnerstag, also kurz vor dem Runden Tisch: »Antibiotika-Krise: Apotheker stoppen Notlösung für Kinder«. Dem widersprach die Apothekerkammer scharf.
Die AKSH hatte stattdessen einen anderen Vorschlag gemacht: eine Belieferung der notdiensthabenden Apotheken mit einer »Antibiotika«-Kiste durch den pharmazeutischen Großhandel. Bei Bedarf kann die notdiensthabende Apotheke benötigte Präparate entnehmen und die Notwendigkeit der Entnahme durch geschwärzte Notdienstrezepte, die der Kiste beigelegt werden, belegen.
Der Großhandel nimmt die Kiste bei der nächsten Tour wieder mit und bringt sie zu der Apotheke, die den nächsten Notdienst übernimmt. Es sollen immer die Notdienstapotheken der nächsten drei Tage in diesem rollierenden System beliefert werden. Doch auch dieses System kann nur funktionieren, wenn überhaupt genügend Ware im Markt ist.
Eine der einfachsten Maßnahmen, die die Apothekerkammer vorgeschlagen hat, lehnt die KVSH allerdings bisher ab: Den Notdienst-Apotheken die direkten Durchwahlnummern der Anlaufpraxen zur Verfügung zu stellen.
Grundei dankte allen Beteiligten für die große Bereitschaft, gemeinsam die Versorgung zu verbessern. Die nun eingeleiteten Maßnahmen lösten nicht das Problem des derzeitigen Mangels, dass die Bundesregierung deutlich engagierter angehen müsse. Trotzdem hofft man, die Situation »im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten« zu verbessern.