Noch keine Soforthilfe für Apotheken |
Alexander Müller |
05.02.2024 12:30 Uhr |
Aus dem Kreis der Regierungsfraktionen ist zu vernehmen, dass Lauterbach bis April einen Entwurf vorlegen will. Das ist bei normalem Ablauf des Verfahrens auch die zeitliche Voraussetzung dafür, dass das Gesetz 2025 in Kraft treten kann. Zum neuen Jahr sehen zumindest die bisherigen Eckpunkte eine Absenkung des prozentualen Abschlags zugunsten des Fixums vor. Die Apothekerschaft setzt sich aber dafür ein, dass es schon früher die versprochene Soforthilfe gibt – und kann zumindest im Parlament auf Unterstützung hoffen.
Eine weitere Möglichkeit neben der Erhöhung der Notdienstvergütung wäre eine Absenkung des Kassenabschlags. Dieser wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) von 1,77 auf 2 Euro pro Packung erhöht. Die Maßnahme ist eigentlich bis Ende Januar 2025 befristet. Eine vorgezogene Absenkung wäre hier allerdings nicht im Wege einer Verordnung möglich, weil der Kassenabschlag im Sozialgesetzbuch V geregelt ist. Die entsprechende Gesetzesänderung könnte allenfalls im Wege des Omnibusverfahrens an ein laufendes Gesetzgebungsverfahrens angehängt werden.