Noch keine Soforthilfe für Apotheken |
Alexander Müller |
05.02.2024 12:30 Uhr |
Für die angekündigte Erhöhung der Notdienstvergütung wäre nicht einmal eine Gesetzesänderung notwendig. / Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Kurz vor Weihnachten hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) seine »Eckpunkte für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« vorgelegt. Der erste Punkt im Block »Honorierung« heißt: »Sofortige Erhöhung der Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten«.
Das wird im Folgenden begründet: »Durch Notdienste wird die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr gewährleistet. Apotheken, die sich in Regionen mit geringer Apothekendichte befinden, müssen häufiger Notdienste leisten als Apotheken in Regionen mit hoher Apothekendichte. Diesen Einsatz wollen wir besonders stärken und damit gleichzeitig zielgenau die Vergütung von Apotheken in ländlichen Gebieten.«
Und Lauterbach hat sogar sehr konkret angekündigt, was er vorhat: »Hierfür erhöhen wir die packungsbezogenen Zuschläge zur Vergütung von Notdiensten um rund 30 Prozent von 21 auf 28 Cent pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, so dass für die Vergütung geleisteter Notdienste künftig etwa 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.« Die Apotheken erhielten dadurch für jeden Notdienst eine Pauschale in Höhe von rund 550 Euro.
Für die angekündigte Erhöhung der Notdienstvergütung wäre nicht einmal eine Gesetzesänderung notwendig. Da der Notdienstzuschlag in § 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt ist, könnte Lauterbach den Halbsatz »zuzüglich 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes« per Verordnung ändern.
Doch das scheint nicht der Plan des Ministeriums sein: »Der Referentenentwurf zu den von Herrn Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgelegten Eckpunkten zu Reformen im Apothekenwesen wird derzeit im BMG erarbeitet. Ein Zeitplan befindet sich aktuell in Abstimmung«, so die Aussage aus Lauterbachs Haus auf eine Anfrage der PZ.
Bei der ABDA weiß man auch noch nicht mehr: »Da uns weiterhin kein Referentenentwurf für eine mögliche Apothekenreform vorliegt, kann sich die ABDA zu einem möglichen Zeitplan des Vorhabens noch nicht äußern. Klar ist: Die in den ersten Eckpunkten vorgesehene Anpassung der Notdienstvergütung reicht bei Weitem nicht aus, um die Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren«, so ein Sprecher gegenüber der PZ.
Aus dem Kreis der Regierungsfraktionen ist zu vernehmen, dass Lauterbach bis April einen Entwurf vorlegen will. Das ist bei normalem Ablauf des Verfahrens auch die zeitliche Voraussetzung dafür, dass das Gesetz 2025 in Kraft treten kann. Zum neuen Jahr sehen zumindest die bisherigen Eckpunkte eine Absenkung des prozentualen Abschlags zugunsten des Fixums vor. Die Apothekerschaft setzt sich aber dafür ein, dass es schon früher die versprochene Soforthilfe gibt – und kann zumindest im Parlament auf Unterstützung hoffen.
Eine weitere Möglichkeit neben der Erhöhung der Notdienstvergütung wäre eine Absenkung des Kassenabschlags. Dieser wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) von 1,77 auf 2 Euro pro Packung erhöht. Die Maßnahme ist eigentlich bis Ende Januar 2025 befristet. Eine vorgezogene Absenkung wäre hier allerdings nicht im Wege einer Verordnung möglich, weil der Kassenabschlag im Sozialgesetzbuch V geregelt ist. Die entsprechende Gesetzesänderung könnte allenfalls im Wege des Omnibusverfahrens an ein laufendes Gesetzgebungsverfahrens angehängt werden.