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Stationsapotheker

Noch Fragen offen

In Niedersachsen werden Stationsapotheker in den Kliniken ab 2021 zur Pflicht. Andere Länder können sich offenbar auch vorstellen, Pharmazeuten im Krankenhaus einzuführen. Das zumindest geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat heute verabschiedet hat.
Stephanie Schersch
23.11.2018  14:12 Uhr

Eigentlich sind Stationsapotheker bislang kein Thema im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – nach Meinung der Bundesländer sollten sie es aber sein. In ihrer heutigen Sitzung haben sie sich mit der Novelle befasst und eine Stellungnahme verabschiedet. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Vorgaben zum grundlegenden Einsatz von Stationsapothekern zu prüfen.

Konkret geht es ihnen dabei um die Frage, inwiefern die Arbeit von Apothekern auf Station als ein Qualitätskriterium in der Klinikversorgung verankert werden könnte. Außerdem sollten nach Meinung der Länder Wege gesucht werden, wie der Einsatz der Pharmazeuten über einen Teil der Klinikvergütung refinanziert werden könnte.

Mit seiner Stellungnahme ist der Bundesrat Empfehlungen aus dem Gesundheitsausschuss der Länderkammer gefolgt. Für die Bundesländer ist die Einführung von Stationsapothekern »ein wichtiger Beitrag für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit und damit auch für ein Mehr an Patientensicherheit«. Ihre Prüfbitte geht im Wesentlichen auf einen Antrag zurück, den der Landestag in Niedersachsen kürzlich verabschiedet hatte. Dort hatten die Abgeordneten ebenfalls darum geben, etwa Fragen zur Finanzierung der Pharmazeuten im Krankenhaus auf Bundesebene zu klären. Hintergrund ist die niedersächsische Kliniknovelle, die das Land zum Vorreiter in Sachen Stationsapotheker macht.

Welche Rolle die Vorschläge der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren spielen werden, bleibt abzuwarten. Zustimmungspflichtig ist das TSVG nicht, Bundesregierung und Parlament können die Anregungen daher auch einfach übergehen.

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