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Apotheken-Stärkungsgesetz

»Niemand will von Maschinen bedient werden«

Angesichts der am 4. September 2019 stattfindenden Beratungen des Gesundheitsausschusses zum Apotheken-Reformpaket hat Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands (LAV) Sachsen-Anhalt, auf der gestrigen Mitgliederversammlung in Magdeburg die Kernforderungen der ABDA erläutert.
Christiane Berg
30.08.2019  14:04 Uhr

Mathias Arnold, der auch Vizepräsident der ABDA ist, machte deutlich, dass er den Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) und auch die begleitende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) grundsätzlich begrüßt. Dabei sei als besonders positiv die Absicht hervorzuheben, eine Rechtsgrundlage für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen. »Durch die Einführung der neuen Dienstleistungen werden die Apotheken vor Ort gezielt unterstützt. Die professionelle Weiterentwicklung des Heilberufs Apotheker wird gefördert«, ist er überzeugt.

Als Ziel der pharmazeutischen Dienstleistungen hob Arnold unter anderem die Verbesserung der Arzneimittel-Therapiesicherheit bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen beziehungsweise Multimorbidität und Multimedikation sowie die adäquate Anwendung spezifischer Wirkstoffe besonderer Therapierichtungen hervor. Der LAV-Vorsitzende sprach von zahlreichen weiteren hoch qualifizierten Aufgabenspektren, für die das derzeitig geplante Vergütungsvolumen von 20 Cent pro Rx-Packung zu niedrig ist. Die ABDA setze sich daher für eine Erhöhung auf 43 Cent pro Packung ein.

Auch in anderer Hinsicht gäbe es noch Korrekturbedarf: So halte die ABDA trotz der grundsätzlichen positiven Beurteilung und Anerkennung des Gesetzvorhabens weiterhin an ihrer Forderung fest, Gleichpreisigkeit nicht nur im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch bei der Abgabe an Privatversicherte und Selbstzahler sicherzustellen. Von der vorgesehenen Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, der die Preisbindung für EU-Versender im Rx-Bereich regelt, sei daher abzusehen.

Hingegen müsse das Zuweisungsverbot § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) deutlicher formuliert und auf Dritte erweitert werden. »Dieses apothekenrechtliche Zuweisungsverbot ausdrücklich auf Anbieter aus dem EU/EWR-Ausland zu erstrecken, erachten wir als nicht weitreichend genug«, sagte der ABDA-Vizepräsident.

Gleichermaßen, so Arnold weiter, müsse auch das grundsätzliche Verbot automatisierter Ausgabestationen ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit einige Ausnahmen vor. So dürfen Apotheken unter gewissen Voraussetzungen automatisierte Ausgabestationen für Arzneimittel innerhalb der Betriebsräume betreiben. Die ABDA regt an, von der weitreichenden Ausnahme vom Verbot generell Abstand zu nehmen. Auch für Versandhandel und Versandapotheken dürfe es keine Ausnahmen geben.

Mit Freundlichkeit, Service und Menschlichkeit trumpfen

Arnold verwies in diesem Zusammenhang auf den persönlichen Kontakt zum Menschen als bedeutsames Charakteristikum der Apotheken vor Ort hin, das es zu erhalten gilt. »Vollautomatisierte Apotheken sind nicht im Sinne der Patienten, die beraten werden wollen und Lösungen für ihre Probleme suchen». Und: »Niemand will von Maschinen bedient werden. Im Gegenteil: Freundlichkeit, Service und Menschlichkeit sind die Attribute, mit denen die Apotheke trumpfen kann und die sie auch vom Versandhandel abhebt«, so Arnold.

»Wir Apotheker vor Ort arbeiten keine Algorithmen ab, sondern wenden uns den Menschen zu. Hier liegt unsere Zukunft, hier liegt unser Erfolg. Deshalb stehen wir diesen Abgabeautomaten in jeder Hinsicht absolut skeptisch gegenüber«, betonte er. Der ABDA-Vizepräsident zeigte sich grundsätzlich hoffnungsfroh: »Bis die Künstliche Intelligenz trösten kann, dauert es noch. So lange sind wir unverzichtbar«, betonte er.

Arnold hob außerdem hervor, dass angesichts der im Reformpaket vorgesehenen Ausweitung des Botendiensts die exakte Definition der Rahmenbedingungen dieses Dienstes gewährleistet werden muss. »Der Bote muss zum Personal der Apotheke gehören. Die Stärkung des Botendienstes darf nicht dazu führen, dass Dritten die Möglichkeit eröffnet wird, im organisierten Umfang an der Arzneimittelversorgung durch die Präsenzapotheke zu partizipieren«, sagte er.

Nach den Beratungen des Gesundheitsausschusses der Länderkammer am 4. September 2019 wird sich am 20. September 2019 das Plenum des Bundesrats mit dem Reformpaket befassen. Angesichts des derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, so Arnold, bleibt für alle weiteren Entwicklungen die anstehende Abstimmung der Bundesregierung mit der EU-Kommission entscheidend. Davon hänge es ab, ob das Apotheken-Stärkungsgesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden kann.

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