»Niemals war mehr Anfang als jetzt« |
Daniela Hüttemann |
05.12.2024 15:42 Uhr |
»Die neue Satzung beschreibt nun, wie die Prozesse wirklich sind«, erklärte Overwiening. Sie sei ehrlicher, transparenter und nachvollziehbarer. Die ABDA muss sich aber weiterhin DAT-Beschlüsse befassen. Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags bleibe wichtig für den Austausch und die berufspolitische Willensbildung.
Neu ist auch, dass die ABDA-Mitgliederversammlung als wichtigstes Organ mit allen 34 Mitgliedsorganisationen, also 17 Kammern und Verbänden, nur noch einmal jährlich stattfindet, dafür aber mindestens sechsmal jährlich der ABDA-Gesamtvorstand tagen wird, jeweils vertreten durch einen ehren- und einen hauptamtlichen Kammer- und Verbandsvertreter, in der Regel Kammerpräsident/Verbandsvorsitzende plus Kammer-/Verbandsgeschäftsführer, also mit 68 Personen statt wie bislang 34. So soll ein besserer Austausch und eine schnellere Umsetzung von berufspolitischen Beschlüssen ermöglicht werden.
Der bisherige geschäftsführende Vorstand der ABDA wird von einem Siebener-Vorstand abgelöst. Er besteht aus ABDA-Präsidentin und Vize, einer Vertretung der nicht selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker, BAK-Präsident und DAV-Vorstandsvorsitzendem.
Die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag wird zudem verkleinert. Statt einem oder einer Delegierten pro 200 Apothekerinnen und Apotheker pro Kammerbezirk werden es nur noch einer/eine pro 200 sein, aber mindestens vier pro Kammerbezirk. Für Westfalen-Lippe bedeutet das für Kammer und Verband zusammen 28 statt 41 Delegierte.