Nicht jede Glasscheibe schützt vor UV-Licht |
Im Auto bietet nur die Windschutzscheibe Schutz vor UV-Licht. Die Seitenscheiben sind größtenteils durchlässig für die Strahlung, die sowohl Sonnenbrand verursacht als auch das Hautkrebsrisiko erhöht. / Foto: Getty Images/Westend61
Auch hinter einer Glasscheibe kann man sich einen Sonnenbrand holen. Langfristig steigt dadurch das Risiko für Hautkrebs. Das macht die Sache zu einem Thema für den Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der aktuell in einer Mitteilung über die Unterschiede der verschiedenen Arten von Verglasung informiert.
Demnach filtert Verbund-Sicherheitsglas mit eingearbeiteten Folien die UVA- und UVB-Strahlen aus dem Sonnenlicht heraus. Dagegen stelle sogenanntes Einscheibenglas größtenteils kein Hindernis für UV-Licht dar: Die Durchlässigkeit für UVA-Strahlen liege bei etwa 60 Prozent. Wer sich also längerfristig der Sonneneinstrahlung durch diese Verglasung aussetzt, riskiert Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und auch Krebs.
Windschutzscheiben von Autos werden laut KID meistens aus Verbund-Sicherheitsglas hergestellt. Hier besteht demnach so gut wie keine Gefahr, dass UV-Licht durchkommt. Seiten-, Rück- und auch Schiebefenster sind hingegen meistens so konstruiert, dass sie UVA-Strahlen passieren lassen. Dasselbe gilt für die Fenster in Zügen, Bussen und Flugzeugen. Dem KID zufolge erkranken Piloten und Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften häufiger an schwarzem Hautkrebs als Menschen in anderen Berufen. Das könnte mit der um ein Vielfaches stärkeren UV-Strahlung in großen Höhen zusammenhängen und damit, dass die Fenster im Flugzeug mehr als die Hälfte der UVA-Strahlung durchlassen.
Beim Autofahren bestehe vor allem in Ländern mit langen und geraden Straßen, wie beispielsweise den Highways in den USA, die Gefahr, dass sich Autoinsassen einen Sonnenbrand zuziehen. Doch auch in Deutschland rät der KID zu Schutzmaßnahmen, vor allem bei längeren Fahrten und wenn Kinder mitfahren, da deren Haut besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung ist.
Eine geeignete Gegenmaßnahme sei das Anbringen von Scheibenrollos, Sonnenblenden und UV-Folien. Diese seien aber an den vorderen Seitenscheiben, also im 180-Grad-Sichtbereich des Fahrers, nicht zulässig. Daher sollte in diesem Bereich leichte, körperbedeckende Kleidung getragen werden.
Als allgemeine Schutzmaßnahmen vor zu viel UV-Licht empfiehlt der KID auf seiner Website