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Software regelt Einteilung

Neues Notdienstsystem in Hessen gestartet

Seit Jahresbeginn regelt eine Software die Notdiensteinteilung für die Apotheken in Hessen. Die festen Notdienstkreise sind aufgelöst. Kammerpräsidentin Ursula Funke begrüßt die Entlastung der Apotheken. Mögliche weitere Entfernungen seien für die Patienten zumutbar.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 05.01.2024  12:00 Uhr

Immer weniger Apotheken – das bedeutet auch, dass Notdienste auf immer weniger Betriebsstätten verteilt werden müssen. Um besonders stark betroffene Apotheken zu entlasten, hat die Landesapothekerkammer Hessen bereits im vergangenen Sommer und Herbst die Weichen für einen Neuzuschnitt gestellt. Dieser ist mit dem neuen Jahr nun wirksam geworden.

Demnach gilt in Hessen jetzt eine neue Dienstbereitschaftsrichtlinie: Die Maximalentfernung zwischen den öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum soll dann von 20 auf 25 Kilometer angehoben werden – in Ausnahmefällen gelten 30 Kilometer. Neben den größeren Zuschnitten wurde gleichzeitig auf ein digitales System umgestellt, das geodatenbasiert die Apotheken zur Dienstbereitschaft einteilt. 

Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke zeigte sich gegenüber der PZ erfreut über die Neuregelung. Diese bringe wesentliche Erleichterungen gerade für die Apotheken, die in der Vergangenheit besonders belastet gewesen seien. »Die alten Notdienstbezirke sind aufgelöst, ganz Hessen ist ein Bezirk«, so Funke. Die Entfernungen außerhalb der Großstädte seien von 20 auf 25 Kilometer erhöht worden, in Kassel, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt haben demnach immer mindestens zwei, in Frankfurt sechs Apotheken Notdienst.

Auf der Grundlage der Geodaten jeder Apotheke ermittele ein Computersystem die Einteilung und verhindere, dass zwei benachbarte Apotheken gleichzeitig eingeteilt werden. Dadurch gebe es zwar  keinen gleichmäßigen Turnus für die einzelne Apotheke, aber Tauschmöglichkeiten untereinander seien möglich. »Wir stehen jetzt am Start, werden Erfahrungen sammeln, die ins System eingespeist werden, und müssen die neue Regelung für das Ministerium evaluieren«, so Funke.

»Belastung für Bevölkerung und Apotheken abwägen«

Dass sich mit dem neuen Zuschnitt teils größere Entfernungen für die Patientinnen und Patienten ergeben könnten, sei zumutbar, so Funke weiter. »Als Kammer müssen wir die zumutbare Belastung der Bevölkerung und die Belastung der Apotheken und ihrer approbierten Mitarbeiter abwägen.« Angesichts der sinkenden Apothekenzahlen und  weil die Bundesregierung »keinerlei Einsicht für eine nachhaltige Stärkung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken vor Ort« zeige, müsse sich auch beim Notdienst etwas ändern, damit die Belastung der Apotheken nicht noch weiter steige. 

Die Kammer hatte ihre Mitglieder im Oktober darüber informiert, dass der Notdienstkalender für das Jahr 2024 bereitgestellt werde. Den Notdienstkalender finden die Mitglieder demnach auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im geschützten Bereich mit den Zugangsdaten. Unter dem Reiter »Mein Notdienst« muss laut Kammer die Apotheke und der Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 eingegeben werden – danach wird Aufstellung der Notdienste, für die Ihre Apotheke im kommenden Jahr eingeteilt ist, angezeigt.

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