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Ab 1. Januar
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Neues Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken

Wenn Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe impfen, erhalten sie dafür ab 1. Januar 2025 eine etwas höhere Vergütung. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Die neuen Preise gelten auch für die Impfung von Privatpatienten sowie für Satzungsimpfungen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 04.12.2024  16:20 Uhr
Elektronische Abrechnung ab April gilt nicht für Privatpatienten

Elektronische Abrechnung ab April gilt nicht für Privatpatienten

Ab dem 1. April 2025 müssen Apotheken laut DAV sowohl Regel- als auch Satzungsleistungen elektronisch abrechnen. Eine Ausnahme gilt für die Impfung von Privatpatienten. Die Abrechnung von Grippeimpfungen im Bereich der PKV erfolgt demnach auch nach dem 1. April unverändert per Papierrezept.

Der DAV empfiehlt Apotheken darüber hinaus, in der kommenden Impfsaison 2025/26 – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots – auch Grippeimpfstoffe aus Einzelpackungen zu beziehen. Das ist in § 2 Absatz 6 Satz 2 des Vertrags geregelt. Hierzu wird der Verband die Apotheken zu gegebener Zeit noch einmal gesondert informieren.

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