Neues Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken |
Ab dem 1. April 2025 müssen Apotheken laut DAV sowohl Regel- als auch Satzungsleistungen elektronisch abrechnen. Eine Ausnahme gilt für die Impfung von Privatpatienten. Die Abrechnung von Grippeimpfungen im Bereich der PKV erfolgt demnach auch nach dem 1. April unverändert per Papierrezept.
Der DAV empfiehlt Apotheken darüber hinaus, in der kommenden Impfsaison 2025/26 – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots – auch Grippeimpfstoffe aus Einzelpackungen zu beziehen. Das ist in § 2 Absatz 6 Satz 2 des Vertrags geregelt. Hierzu wird der Verband die Apotheken zu gegebener Zeit noch einmal gesondert informieren.