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BMG

Neues Gutachten soll VOASG retten

Das neue von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Auftrag gegebene Gutachten zur Rx-Preisbindung soll das geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) mit Daten stützen – und es damit retten. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute gegenüber der PZ.
Jennifer Evans
08.01.2020  17:24 Uhr

Die vom BMG bereits im November in Auftrag gegebene Analyse zu den möglichen Auswirkungen einer »partiellen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung beziehungsweise der Gewährung von Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln« soll die Apothekenreform retten. Ein BMG-Sprecher sagte heute zur PZ: »Das beauftragte Gutachten zur Bedeutung der Preisbindung für den Apothekenmarkt und für das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland unterstützt die Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Spahn mit empirischen Daten.« In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) soll das IGES Institut für das Ministerium ein ökonomisches Gutachten zum Apothekenmarkt erstellen. Bis Mitte 2020 soll dies vorliegen, hieß es heute vonseiten des BMG.

Derzeit befindet sich die Bundesregierung  zum VOASG-Gesetzentwurf in der Kabinettfassung mit der Kommission in Abstimmungsgesprächen, so das BMG. Viele Gesundheitsexperten rechnen mit einer Rückmeldung aus Brüssel bereits Anfang 2020. Sollte die EU-Kommission Bedenken zu Spahns Lösung haben und das Thema Rx-Boni erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, könnte das neue Gutachten wertvolle Zahlen für die Argumentation pro Apothekenreform liefern. Im ersten Verfahren im Jahr 2016 hatten die Richter unter anderem bemängelt, dass es keine Datengrundlage dafür gibt, inwiefern die Rx-Preisbindung die flächendeckende Versorgung sichert. 

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt seit dieser EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2016 für ausländische Versender nicht mehr. Künftig will Spahn die Preisbindung für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern – zumindest für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sein Vorhaben steht allerdings in der Kritik, nicht europarechtskonform zu sein. Bis zur Rückmeldung der EU-Kommission ging es daher in Sachen Reform für die Apotheker in den vergangenen Monaten erst einmal nicht weiter. 

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