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Milliardenschwere Steuerentlastungen 

Neuer Aufschwung für die Pharmaindustrie? 

Die neue Bundesregierung will der Wirtschaft mit einem steuerlichen Investitionssofortprogramm zu neuem Wachstum verhelfen. Die deutsche Pharmaindustrie blickt jedoch mit gemischten Gefühlen auf das milliardenschwere Entlastungsprogramm. 
Lukas Brockfeld
05.06.2025  13:30 Uhr
Neuer Aufschwung für die Pharmaindustrie? 

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer Dauerkrise. Die Bundesregierung will die Unternehmen daher steuerlich entlasten und so für Investitionen und neues Wachstum sorgen. Daher hat das Kabinett am Mittwoch ein Gesetz für ein umfangreiches steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. 

Mit dem Gesetz, das noch vor der Sommerpause in Kraft treten könnte, sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen umgesetzt werden. Damit will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Außerdem sollen neue Anreize und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen geschaffen werden.

Wirtschaft um 46 Milliarden entlasten

Der Gesetzesentwurf beinhaltet vier wesentliche Maßnahmen. Insgesamt sollen die deutschen Unternehmen in den Jahren 2025 bis 2029 um fast 46 Milliarden Euro entlastet werden: 

  • Erstens plant die Regierung einen »Investitionsbooster« durch steuerliche Abschreibungen von 30 Prozent. Konkret soll die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 30 Prozent ausgeweitet werden. Die Ausweitung soll für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 gelten. 
  • Zweitens möchte die Koalition die Körperschaftssteuer senken. Der aktuelle Körperschaftssteuersatz soll beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent. Ab dem Jahr 2032 soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen. 
  • Drittens will die Regierung eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge einführen. Diese soll mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent beginnen, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Firmen – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von 6 Jahren entspricht nach Angaben des Finanzministeriums der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen soll sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöhen.
  • Viertens wollen Union und SPD Investitionen in die Forschung fördern. Dazu soll im Zeitraum von 2026 bis 2030 bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Um bürokratiearm die Anhebung des Fördersatzes zu erreichen, sollen die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet werden. Dabei sollen die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt werden.

»Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs«, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Ministeriums. »Nach gerade einmal vier Wochen im Amt legen wir damit die ersten wichtigen Reformen vor, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize. Den Standort Deutschland machen wir international wettbewerbsfähiger.«

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