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Apotheker Helfen

Neue Vorsitzende, geänderte Satzung

Franziska Scharpf, Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), ist die neue 1. Vorsitzende der Hilfsorganisation Apotheker Helfen. Sie folgt damit auf Thomas Benkert, der nach 18 Jahren satzungsgemäß aus diesem Amt ausschied.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 30.07.2025  16:00 Uhr

Die Wahl fand bei der Mitgliederversammlung des Vereins am 29. Juli in München statt. Sie war notwendig geworden, da Thomas Benkert mit seinem Ausscheiden aus dem Amt als bayerischer Kammerpräsident satzungsgemäß auch aus dem Vorstand von Apotheker Helfen (AH) ausscheidet. Zugleich ist Franziska Scharpf gemäß aktueller Satzung mit ihrer Wahl zur Kammerpräsidentin (am 4. Juni) ein gesetztes Mitglied im AH-Vorstand. Per Akklamation wählten die Mitglieder Scharpf, die der hybriden Versammlung online zugeschaltet war, einstimmig zur ersten Vorsitzenden.

Sie dankte Benkert herzlich, dass er sich viele Jahre lang so intensiv für notleidende und hilfsbedürftige Menschen eingesetzt habe. Angesichts wachsender Not und Armut in vielen Ländern der Welt lägen große Aufgaben vor der Hilfsorganisation, die energisch angegangen werden müssten.

Breitere Mitgliederbasis

Die Mitgliederversammlung packte zudem mehrere Satzungsänderungen an, die alle einstimmig angenommen wurden. Zum einen will die Organisation ihre Mitgliederbasis ausweiten. Künftig sollen Angehörige der pharmazeutischen Berufe einschließlich PKA sowie Angehörige vergleichbarer Berufsgruppen ordentliche Mitglieder werden können. Bislang war dies Apothekern, Pharmaziestudierenden und Pharmazeuten im Praktikum vorbehalten.

Zum anderen soll der Verein in der Satzung von der BLAK als Körperschaft des öffentlichen Rechts entkoppelt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass nach der Satzungsänderung der Präsident der BLAK nicht mehr automatisch Mitglied des Vorstands ist.

Diese Änderung werde es AH ermöglichen, sich um öffentliche Fördergelder für die Realisierung der Projektarbeit zu bewerben, hatte Benkert zuvor erklärt. Der Verein könne diese Fördermittel nur beantragen, wenn er die sogenannte Trägerprüfung bei Engagement Global/Bengo bestehe. Dies sei derzeit nicht möglich, da die Satzung eine automatische Repräsentation von Kammervertretern im Vorstand beinhalte. Die BLAK sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; Fördermittel von Engagement Global würden aber ausschließlich an private Träger vergeben. Um diese Hürde zu beseitigen, schlage der Vorstand den Mitgliedern vor, die automatische Mitgliedschaft von Kammervertretern aus der Satzung zu streichen, erklärte Benkert. Er selbst hatte das Amt des AH-Vorsitzenden 2008 übernommen.

Und noch eine Änderung: Die hybride Mitgliederversammlung (MV) soll in der Satzung verankert werden. Dies entspreche dem Beschluss zur hybriden Durchführung der MV im Jahr 2023, erklärte Geschäftsführerin Dr. Beate Lettmeier.

Zudem wurde eine Änderung der Beitragsordnung einstimmig angenommen. Seit Langem betrage der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder (natürliche Personen) 60 Euro und sei nie angepasst worden, berichtete Lettmeier. Nun soll der Beitrag für diese Mitglieder auf 80 Euro erhöht werden. Für Fördermitglieder (juristische Personen) bleibt der Jahresbeitrag bei 500 Euro. Ende 2024 hatte der Verein 266 Mitglieder und 21 Fördermitglieder.

Die beschlossenen Satzungsänderungen müssen nun im Vereinsregister eingetragen werden, um rechtswirksam zu werden. 

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