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Schiedsspruch

Neue Vergütung für Impfungen zum Grippeschutz

Nach monatelangem Ringen um die Apothekenvergütung für Grippeschutzimpfungen musste letztlich die Schiedsstelle entscheiden. Nun liegt dem Deutschen Apothekerverband (DAV) der neue Vertrag vor. Er gilt rückwirkend zum 1. Juli. Das sind die Details.
Ev Tebroke
24.07.2024  15:00 Uhr

Für Impfungen zum Grippeschutz gelten seit dem 1. Juli 2024 neue Vergütungsregeln. Nachdem sich Kassen- und Apothekenseite monatelang nicht auf eine gemeinsame Vertragsbasis einigen konnten, hatte am 22. April die Schiedsstelle entschieden. Dementsprechend wurde der Vertrag über Schutzimpfungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem DAV geändert. Nach DAV-Angaben liegen dem Verband der Schiedsspruch und die entsprechenden Details nun vor. Wesentlich sind dabei vor allem die höhere Vergütung für Durchführung und Dokumentation, sowie eine finanzielle Abdeckung des Verwurfsrisikos.

Im Herbst 2023 hatte der DAV den »Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132 Absatz 1a SGB V« bezüglich der Grippeschutzimpfung gekündigt. Denn die bis dato gezahlte Vergütung von insgesamt 11 Euro pro Impfung (7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation, 2,40 Euro für Nebenleistungen plus 1 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs) war aus Sicht des DAV unzureichend. Da aber mit dem GKV-Spitzenverband bis Ende 2023 keine Einigung erzielt werden konnte, rief der DAV die Schiedsstelle an. Diese hatte dann per Schiedsspruch die neuen Vertragsdetails festgesetzt, die rückwirkend zum 1.Juli 2024 gelten.

Nach DAV-Angaben wird die Vergütung ab der Impfsaison 2026/2027 in jährlichem Turnus neu verhandelt. Im Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt, entscheidet erneut die Schiedsstelle. Die Möglichkeit zur Kündigung bleibt davon unberührt. Der Vertrag kann bezüglich der Grippeschutzimpfungen von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. März schriftlich gekündigt werden.

Apotheken in Deutschland dürfen seit Oktober 2022 auch die Grippeimpfung als Regelversorgung durchführen. Zuvor war diese Leistung hierzulande ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. In anderen Ländern – etwa Irland, Schweiz, Großbritannien, Frankreich und Portugal – dürfen Apotheken bereits seit vielen Jahren gegen Grippe impfen.

 

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