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DigiG und GDNG

Neue Regeln für E-Rezept und EPA

Das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Die Regierungsfraktionen haben noch Änderungsanträge eingebracht, die teilweise auch die Apotheken betreffen.
Alexander Müller
11.12.2023  17:00 Uhr

Apotheken mit Zugriff auf EPA

Die Apotheken sollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, welcher zum Auslesen, der Speicherung, Verwendung und Löschen von Daten berechtigt. Die Gematik soll die technischen Voraussetzungen für diesen Zugriff schaffen.

Apotheken sollen im Rahmen der assistierten Telemedizin auch »Maßnahmen zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte« bei der EPA-Nutzung anbieten. Das gilt auch für das Löschen von Daten, wobei Apotheken den Versicherten über die Folgen aufklären müssen. »Zugleich soll mit der neuen Aufgabe die Rolle der Apotheken im Rahmen der Digitalisierung gestärkt werden«, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Die Details soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aushandeln.

Was die Nutzung der EPA angeht, soll die sogenannte Opt-out-Regelung erleichtert werden. Das hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. Die Krankenkassen sollen laut einem Änderungsantrag der Ampel hierzu Ombudsstellen einrichten.

Erweiterte Nutzung der Telematikinfrastruktur

Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) sollen durch weitere digitale Dienste und Anwendungen im Gesundheitswesen genutzt werden können, die die von der Gematik definierten Rahmenbedingungen erfüllen, so die Ampelfraktionen in einem weiteren Änderungsantrag. Dies soll eine sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Diensten der TI und Teilen hiervon gewährleisten und diese für Anwendungen nutzbar machen, »die im Gesundheitswesen nutzenstiftende digitale Anwendungen außerhalb der Telematikinfrastruktur anbieten«.

Weitere Rechte für Krankenkassen

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, Abrechnungsdaten zu analysieren und ihre Versicherten proaktiv auf bestimmte Risiken hinweisen zu dürfen. Ärzte- und Apothekerschaft hatten diese Pläne scharf kritisiert, weil sie eine Verunsicherung der Patientinnen und Patienten befürchten sowie eine Störung des Vertrauensverhältnisses. Doch die Ampel-Fraktionen halten an den Plänen fest, die Rechte der Krankenkassen sollen sogar noch ausgeweitet werden: Laut dem Änderungsantrag sollen die Krankenkassen auch über das Risiko einer persönlichen Pflegebedürftigkeit informieren dürfen.

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