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DigiG und GDNG
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Neue Regeln für E-Rezept und EPA

Das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Die Regierungsfraktionen haben noch Änderungsanträge eingebracht, die teilweise auch die Apotheken betreffen.
AutorAlexander Müller
Datum 11.12.2023  17:00 Uhr

Zum Jahreswechsel wird das E-Rezept scharf gestellt, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der PZ noch einmal bestätigt hatte. Mit dem DigiG, das im ersten Quartal 2024 in Kraft treten soll, wird die Sanktionierung gegenüber Ärzten eingeführt, die nicht digital verordnen.

Von der verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 sollen die Krankenhäuser laut einem Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP aber ausgenommen werden. Begründung der Regierungsfraktionen: Es fehle an der flächendeckenden Verfügbarkeit von Krankenhausinformationssystemen (KIS), Highspeed-Konnektoren (HSK) und TI-Gateways. Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus könnten der E-Rezept-Pflicht somit auch beim Entlassmanagement nicht nachkommen. Da sie dies nicht zu verantworten haben, wäre eine Sanktionierung unverhältnismäßig.

Kein KIM-Missbrauch mehr

Nach einer »Lex Doc Morris« klingt der Änderungsantrag gegen eine »missbräuchliche Nutzung von KIM«. Der niederländische Versender hatte Praxen über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) angeschrieben und um E-Rezepte gebeten.

Im Änderungsantrag wird festgehalten, dass die Gematik die Spielregeln für die Nutzung veröffentlichen soll. Sofern ein Nutzer gegen Bestimmungen verstößt, kann er von der Gematik gesperrt werden. Laut Begründung geht es darum, »die Verbreitung von Nachrichten zu verhindern, die insbesondere Werbebotschaften enthalten, rechtswidrig sind, die Arbeitsprozesse der Empfänger stören oder die betriebliche Stabilität der Verfahren beeinträchtigen«.

Bereits nach der Werbeaktion von Doc Morris hatte die Gematik auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Fall intern geprüft werde. Der scheidende Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken hatte im Podcast PZ Nachgefragt angedeutet, dass die Politik hier noch einmal aktiv werden würde, um einen solchen Missbrauch des KIM-Dienstes künftig zu unterbinden.

Apotheken mit Zugriff auf EPA

Die Apotheken sollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, welcher zum Auslesen, der Speicherung, Verwendung und Löschen von Daten berechtigt. Die Gematik soll die technischen Voraussetzungen für diesen Zugriff schaffen.

Apotheken sollen im Rahmen der assistierten Telemedizin auch »Maßnahmen zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte« bei der EPA-Nutzung anbieten. Das gilt auch für das Löschen von Daten, wobei Apotheken den Versicherten über die Folgen aufklären müssen. »Zugleich soll mit der neuen Aufgabe die Rolle der Apotheken im Rahmen der Digitalisierung gestärkt werden«, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Die Details soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aushandeln.

Was die Nutzung der EPA angeht, soll die sogenannte Opt-out-Regelung erleichtert werden. Das hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert. Die Krankenkassen sollen laut einem Änderungsantrag der Ampel hierzu Ombudsstellen einrichten.

Erweiterte Nutzung der Telematikinfrastruktur

Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) sollen durch weitere digitale Dienste und Anwendungen im Gesundheitswesen genutzt werden können, die die von der Gematik definierten Rahmenbedingungen erfüllen, so die Ampelfraktionen in einem weiteren Änderungsantrag. Dies soll eine sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Diensten der TI und Teilen hiervon gewährleisten und diese für Anwendungen nutzbar machen, »die im Gesundheitswesen nutzenstiftende digitale Anwendungen außerhalb der Telematikinfrastruktur anbieten«.

Weitere Rechte für Krankenkassen

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, Abrechnungsdaten zu analysieren und ihre Versicherten proaktiv auf bestimmte Risiken hinweisen zu dürfen. Ärzte- und Apothekerschaft hatten diese Pläne scharf kritisiert, weil sie eine Verunsicherung der Patientinnen und Patienten befürchten sowie eine Störung des Vertrauensverhältnisses. Doch die Ampel-Fraktionen halten an den Plänen fest, die Rechte der Krankenkassen sollen sogar noch ausgeweitet werden: Laut dem Änderungsantrag sollen die Krankenkassen auch über das Risiko einer persönlichen Pflegebedürftigkeit informieren dürfen.

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