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Approbationsordnung

Neue EU-Vorgaben zur Apotheker-Ausbildung

Die EU will eine Richtlinie zu Berufsqualifikation überarbeiten, die auch die Apotheker betrifft. Darin werden zahlreiche neue Anforderungen ergänzt. Das EU-Verfahren könnte Schwung in die stagnierende Novellierung der deutschen Approbationsordnung bringen, denn ohne die neuen Ausbildungsinhalte würde der deutsche Abschluss nicht mehr automatisch überall in der EU anerkannt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 18.01.2024  07:00 Uhr
Neue EU-Vorgaben zur Apotheker-Ausbildung

Die Apotheker-Ausbildung in der EU ist grundsätzlich bereits seit Langem harmonisiert. Ähnliche Inhalte in Pharmaziestudium und praktischer Ausbildung sollen garantieren, dass der Berufsabschluss von anderen EU-Staaten anerkannt wird. Das ist in der »Berufsqualifikations-Richtlinie« 2005/36/EG geregelt. Da die EU-Kommission für einige Berufe Änderungsbedarf sieht (neben den Apothekern beispielsweise für Krankenpfleger und Zahnärzte), liegt nun der Entwurf für eine sogenannte Delegierte Richtlinie zur Änderung der Berufsqualifikations-Richtlinie vor.

Dabei wird der Anforderungskatalog, welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Apotheker haben soll, deutlich erweitert. Bislang heißt es im Artikel 44 Absatz 3:

Neu hinzukommen sollen vier Punkte (der Entwurf liegt bislang nur auf Englisch vor; die Übersetzung kann vom späteren Wortlaut abweichen):

(f) angemessene Kenntnisse im Bereich der klinischen Pharmazie und der pharmazeutischen Betreuung sowie die Fähigkeit zu deren praktischer Anwendung;

(g) angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet Public Health und dessen Auswirkungen auf die Gesundheitsförderung und das Krankheitsmanagement;

(h) angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der inter- und multidisziplinären Zusammenarbeit, der interprofessionellen Praxis und der Kommunikation;

(i) angemessene Kenntnisse der Informationstechnologie und digitalen Technologie sowie Fähigkeiten zu deren praktischer Anwendung.

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