Neue EU-Vorgaben zur Apotheker-Ausbildung |
Daniela Hüttemann |
18.01.2024 07:00 Uhr |
Weniger Pipette, mehr Patient: Das Pharmaziestudium soll deutlich patientenorientierter werden. / Foto: Getty Images/Hinterhaus Productions
Die Apotheker-Ausbildung in der EU ist grundsätzlich bereits seit Langem harmonisiert. Ähnliche Inhalte in Pharmaziestudium und praktischer Ausbildung sollen garantieren, dass der Berufsabschluss von anderen EU-Staaten anerkannt wird. Das ist in der »Berufsqualifikations-Richtlinie« 2005/36/EG geregelt. Da die EU-Kommission für einige Berufe Änderungsbedarf sieht (neben den Apothekern beispielsweise für Krankenpfleger und Zahnärzte), liegt nun der Entwurf für eine sogenannte Delegierte Richtlinie zur Änderung der Berufsqualifikations-Richtlinie vor.
Dabei wird der Anforderungskatalog, welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Apotheker haben soll, deutlich erweitert. Bislang heißt es im Artikel 44 Absatz 3:
Die Ausbildung des Apothekers gewährleistet, dass die betreffende Person die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt:
a) angemessene Kenntnisse der Arzneimittel und der zur Arzneimittelherstellung verwendeten Stoffe;
b) angemessene Kenntnisse der pharmazeutischen Technologie und der physikalischen, chemischen, biologischen und mikrobiologischen Prüfung der Arzneimittel;
c) angemessene Kenntnisse des Metabolismus und der Wirkungen von Arzneimitteln und Giftstoffen sowie der Anwendung von Arzneimitteln;
d) angemessene Kenntnisse zur Beurteilung der die Arzneimittel betreffenden wissenschaftlichen Angaben zur Erteilung einschlägiger Informationen;
e) angemessene Kenntnisse der rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten.
Neu hinzukommen sollen vier Punkte (der Entwurf liegt bislang nur auf Englisch vor; die Übersetzung kann vom späteren Wortlaut abweichen):
(f) angemessene Kenntnisse im Bereich der klinischen Pharmazie und der pharmazeutischen Betreuung sowie die Fähigkeit zu deren praktischer Anwendung;
(g) angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet Public Health und dessen Auswirkungen auf die Gesundheitsförderung und das Krankheitsmanagement;
(h) angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der inter- und multidisziplinären Zusammenarbeit, der interprofessionellen Praxis und der Kommunikation;
(i) angemessene Kenntnisse der Informationstechnologie und digitalen Technologie sowie Fähigkeiten zu deren praktischer Anwendung.