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EU-Zulassungsempfehlung

Neue CAR-T-Zelltherapie bei Lymphomen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Arzneimittelbehörde EMA hat sich dafür ausgesprochen, Lisocabtagen maraleucel (Breyanzi®, Bristol-Myers Squibb) zuzulassen. Das CAR-T-Zelltherapeutikum soll bei bestimmten Formen des Non-Hodgkin-Lymphoms zum Einsatz kommen.
Sven Siebenand
28.01.2022  17:00 Uhr

CAR-T-Zelltherapeutika werden patientenindividuell hergestellt. Dem Patienten werden T-Zellen entnommen und diese dann durch Genmodifikation derart verändert, dass sie einen chimären Antigenrezeptor (CAR) exprimieren. Im Fall von Breyanzi richtet sich dieser Rezeptor gegen das Oberflächenantigen CD19 auf B-Zellen. Auch zwei bereits verfügbare CAR-T-Zelltherapeutika, Kymriah® und Yescarta®, haben CD19 als Ziel. Bindet eine den CAR tragende T-Zelle an eine CD19-exprimierende Zelle, aktivieren kostimulierende Domänen nachgeschaltete Signalkaskaden. Letztlich wird die Krebszelle getötet, indem dem Immunsystem quasi beigebracht wird, den Tumor zu bekämpfen.

Breyanzi soll laut EMA nach der Zulassung zunächst bei drei verschiedenen Formen des Non-Hodgkin-Lymphoms zum Einsatz kommen, jeweils nach zwei oder mehr systemischen Therapien. Eine Form ist das diffus großzellige B-Zell-Lymphom (DLBCL). Auch Kymriah und Yescarta sind hierfür zugelassen. Die zweite Form ist das primär mediastinale großzellige B-Zell-Lymphom (PMBCL). In dieser Indikation darf auch Yescarta angewendet werden. Die dritte Form ist das follikuläre Lymphom Grad 3b (FL3B). In diesem Anwendungsgebiet sind die beiden anderen CAR-T-Zelltherapeutika bisher nicht zugelassen.

Wie bei anderen CAR-T-Zelltherapeutika besteht auch bei Breyanzi das Risiko eines gefährlichen und potenziell lebensbedrohlichen Zytokinsturms. Dieser kann mit dem Interleukin-6-Rezeptorantagonisten Tocilizumab behandelt werden.

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