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Covid-19-Impfstoffe
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Neue Bestell- und Liefertage rund um den Jahreswechsel

Bestellungen von Covid-19-Impfstoffen für die letzte Woche des alten sowie die erste Woche des neuen Jahres müssen gesammelt bis zum 20. Dezember vorliegen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.
AutorKontaktPZ
Datum 15.12.2022  12:00 Uhr

Weil in der letzten Woche des Jahres die Bestellmöglichkeit entfällt, müssen Bestellungen für Covid-19-Impfstoffe für den Jahresanfang vorgezogen werden. Laut einem Rundschreiben des DAV müssen sowohl die Bestellungen der Leistungserbringer, die für KW 52 (26. bis 30.12.2022) bestimmt sind, als auch jene für KW 1 (2. bis 6.1.2023) gesammelt am Dienstag, 20. Dezember 2022, bis 12 Uhr in der Apotheke vorliegen.

Aufgepasst bei der Übermittlung an den Großhandel: Während Bestellungen für KW 52 bis 20. Dezember spätestens 18 Uhr dort eingegangen sein müssen, verschiebt sich diese Frist für die KW-1-Bestellungen. Diese dürfen demnach erst einen Tag später, am 21. Dezember, zwischen 12 und 18 Uhr an den pharmazeutischen Großhandel übermittelt werden. Für beide Bestellvorgänge gilt, dass sie mit der jeweiligen Kalenderwoche gekennzeichnet sein müssen.

Die Impfstoffe für KW 52 werden aufgrund des Feiertages erst am Dienstag, 27. Dezember 2022, an die Apotheken ausgeliefert. Bestellungen für KW 1 werden erst am Montag, 2. Januar 2023, ausgeliefert.  Der DAV weist darauf hin, dass jede Bestellung eines Leistungserbringers einen separaten Bestellauftrag erfordert, andernfalls könne es im Falle einer Kontingentierungsentscheidung zu hohen Kürzungen kommen. Es müsse damit gerechnet werden, dass insbesondere Impfstoffbestellungen über variantenangepasste Impfstoffe gekürzt werden. Die Höchstbestellmengen bleiben demnach für die KW 52/2022 und für die KW 1/2023 unverändert.

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