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LAV Baden-Württemberg
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Neue Beitragsordnung mit Einheitsbeitrag

Der LAV Baden-Württemberg wird ab 2026 keine umsatzbezogenen Beiträge mehr erheben, sondern einen Einheitsbeitrag pro Apotheke. Mit den Mehreinnahmen sollen die Mehrausgaben für die Digitalisierung bestritten und zugleich die interne Verwaltung entlastet werden.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 17.07.2025  10:15 Uhr

Die Diskussion um den Ausbau der Digitalisierung in Apotheken über Gedisa-Dienste und deren Finanzierung standen gestern im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands (LAV) Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Digitalisierung hatte LAV-Präsidentin Tatjana Zambo in ihrem Bericht zuvor als »Kraftakt« bezeichnet, der jedoch unverzichtbar sei. »Wir sind in Bewegung; die nächsten Jahre werden die Zukunft unserer Apotheken maßgeblich gestalten.«

Vor der Beschlussfassung über die neue Beitragsordnung erläuterte Frank Eickmann, Pressesprecher und stellvertretender Geschäftsführer, die Digitalisierungsstrategie des LAV und das nötige Finanzvolumen. Die Digitalisierung sei das »Thema Nr. 1« für die Branche.

Für 2025 habe der LAV bereits ein Gedisa-Basispaket für seine Mitglieder gebucht, denn dieses sei zwingend erforderlich für die Card-Link-Nutzung. Derzeit entwickle die apothekereigene Agentur ein digitales Retax-Modul, um Apotheken und ihre Verbände bei Einsprüchen zu unterstützen. Dieses werde künftig für das Retax-Management notwendig sein und von weiteren Diensten der Gedisa flankiert. Diese seien im »Pluspaket« der Agentur enthalten. Letztlich sei es wirtschaftlicher, das Pluspaket mit umfassenden Leistungen zu buchen, sagte der Pressesprecher. Der LAV rechnet für die aktuell 2036 Betriebsstätten mit Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro/Jahr.

10 Euro pro Öffnungstag der Apotheke

Zur Finanzierung setzt der Verband auf eine neue Betragsgestaltung, die ebenfalls Eickmann vorstellte. Danach soll ein Einheitsbeitrag pro Betriebsstätte erhoben werden, denn der Aufwand pro Mitglied in der Geschäftsstelle und die Kosten der Digitalisierung seien unabhängig von der Umsatzgröße der Apotheke. Nach sehr langer interner Diskussion schlage der Vorstand den Mitgliedern vor, 10 Euro pro Öffnungstag der Apotheke zu erheben – wohlwissend, dass »jede Beitragsanhebung zur Unzeit kommt, egal wie sie gestaltet ist«.

Gemäß Beschlussvorlage zahlen ordentliche Mitglieder ab Januar 2026 für jede von ihnen betriebene Apotheke, auch für Filialen außerhalb von Baden-Württemberg, einen Beitrag von 260 Euro/Monat, unabhängig von der Umsatzgröße, also 3120 Euro im Jahr pro Apotheke. Dies hatte der Verband für 2026 auf Basis von 2036 Betriebsstätten errechnet. Der Beitrag wird quartalsweise eingezogen. Ab 1. Januar 2027 ist eine jährliche Steigerung um 10 Euro/Monat/Apotheke festgeschrieben. Eine darüber hinausgehende Steigerung von bis zu weiteren 8 Prozent des monatlichen Beitrags kann der Beirat beschließen.

Nach intensiver, teils emotionaler Diskussion nahmen die Mitglieder die neue Beitragsordnung bei zehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich an.

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