Nationales Gesundheitsportal ist unzulässig |
Mit dem Nationalen Gesundheitsportal will der Bund den Bürgern unabhängige und verständliche Gesundheitsinformationen anbieten. Das Landgericht Bonn hat heute eine Weiterführung des Portals untersagt. / Foto: Shutterstock/shurkin_son
Der Wort & Bild-Verlag hatte gegen den Bund geklagt und die Unterlassung des Nationalen Gesundheitsportals gefordert, da er in dem Portal eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten sah. Mit dem Portal verletze der Bund das Gebot der Staatsferne der Presse, begründete der Verlag seine Klage.
In seinem Urteil folgt das Landgericht Bonn der Auffassung des klagenden Verlags. Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreite »die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns«, führte das Gericht zur Begründung an. Die Beiträge enthielten keine Hinweise zu akuten Gefahren, sondern umfassten allgemeine Informationen, Tipps oder Ratschläge für ein gesundes Leben. Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern nachzukommen, benötige der Bund ein solches Portal nicht. Zudem gehe der Betrieb zulasten privater Anbieter. Eine Schadensersatzpflicht, die der Verlag außerdem gefordert hatte, lehnte das Gericht allerdings ab.
Der Wort & Bild-Verlag wertete die Entscheidung des Landgerichts Bonn als »großen Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit«, wie Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung, heute erklärte. Bereits im Februar 2021 hatte der Verlag beim Landgericht Bonn Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, eingereicht und die Untersagung des Gesundheitsportals gefordert.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Portal »gesund.bund.de« im September 2020 gestartet. Es soll Bürgerinnen und Bürgern unabhängige, evidenzbasierte Gesundheitsinformationen in verständlicher Form anbieten. Das Portal stand von Anfang an in der Kritik und war juristischen Angriffen ausgesetzt. Eine zunächst eingegangene Zusammenarbeit mit dem Internetkonzern Google stoppte das Landgericht München I im Februar 2021 wegen Verstößen gegen das Kartellrecht. Die Kooperation bezog sich auf Informationsboxen, welche die Suchmaschine bei Recherchen nach bestimmten Krankheitsbildern prominent anzeigte.