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Krankenhäuser im Kriegsfall

Nach zwei Tagen am Limit 

In Europa wächst die Angst vor einem neuen Krieg. Die Öffentlichkeit diskutiert vor allem über die Wehrpflicht und die Beschaffung neuer Waffen. Doch Deutschlands Krankenhäuser müssten im Ernstfall bis zu 1000 Verwundete am Tag versorgen, was die vorhandenen Kapazitäten bei Weitem übersteigt.  
Lukas Brockfeld
06.05.2025  09:00 Uhr

Fehlende Koordination 

Scholz wünschte sich vor allem eine adäquate Stärkung der hochspezialisierten Universitätsklinika, damit auch sie im Ernstfall eine große Zahl an Verwundeten behandeln können. »Investitionen in Sicherheit heißt auch, funktionierende, abwehrbereite Versorgungsinfrastrukturen für den Krisenfall bereitzuhalten. Verteidigungsfähigkeit bedeutet auch, dass Verletzte bestmöglich versorgt werden können«, so Scholz.

Doch es fehlt nicht nur an Geld und Kapazitäten. Im Dezember betonte der von der Bundesregierung eingerichtete »ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz« in einer Stellungnahme, dass das deutsche Gesundheitswesen im Krisenfall nur bestehen könne, wenn die zivilen und militärischen Akteure früh und eng miteinander kooperieren. Im Augenblick fehle es an Regeln und Zuständigkeiten. Hier müsse der Gesetzgeber dringend für Klarheit sorgen.

Der Rat empfiehlt zusätzlich eine ganze Reihe an Maßnahmen: So müsse beispielsweise die Bevorratung bestimmter Arzneimittel und Medizinprodukte gesetzlich geregelt werden. Außerdem sollte eine fachlich breit aufgestellte personelle Reserve für den Ernstfall geschaffen werden. In Notfallübungen sollen sich die Bundeswehr und die Krankenhäuser gemeinsam auf den Ernstfall vorbereiten. Außerdem sei es sinnvoll, die Bevölkerung in die Maßnahmen mit einzubeziehen und Krisenszenarien klar zu kommunizieren. 

Die neue Bundesregierung scheint sich des Problems zumindest bewusst zu sein. So sollen die Mittel des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens Infrastruktur auch in die Krankenhäuser fließen. Außerdem hat es der folgende Satz in den Koalitionsvertrag geschafft: »Wir schaffen gesetzliche Rahmenbedingen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten.«

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