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Home- und Mobile-Office
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Nach welchem Ort richten sich Feiertage?

Wenn Arbeitsort, Betriebssitz der Apotheke oder Einsatzort voneinander abweichen und jene Orte unterschiedliche Regelungen zu Feiertagen vorsehen, so kommt die Frage auf, welcher Ort aus arbeitsrechtlicher Sicht ausschlaggebend ist.
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 10.02.2025  09:00 Uhr

Arbeitsort entscheidend

Die Frage nach der Entgeltfortzahlung und Freistellung an Feiertagen wird auch regelmäßig zum Thema, wenn der Wohnort, der Ort des Apothekenbetriebssitzes sowie der Einsatzort örtlich voneinander abweichen und an den jeweiligen Orten andere Feiertagsregelungen gelten.

Entscheidend kommt es dann auf die Gegebenheiten am Arbeitsort an, also dem Ort, an dem tatsächlich an diesem Tag die Arbeit erbracht wird. Wird die Arbeit grundsätzlich präsent im Apothekenbetrieb verübt, dann ist auf die Regelungen an diesem Ort abzustellen. Ist mit einem Mitarbeiter eine Home-Office-Vereinbarung geschlossen, so bietet es sich an, eine dahingehende Regelung vorzusehen.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

 

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