| Melanie Höhn |
| 07.10.2022 14:00 Uhr |
Nun hat die Wellster Healthtech Group die von der AKNR geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen verpflichtet sich damit, Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat nicht im Wege des Versandhandels gem. § 43 Abs. 1 S. 1 AMG in den Verkehr zu bringen. Dies sei aus der von der AKNR beanstandeten Darstellung »auch ersichtlich«. Zudem verpflichtete sich die Firma, nicht mehr »gegenüber Endverbrauchern für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen Blasenentzündung zu werben«.
Bettina Mecking, stellvertretende Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, freut sich über »dieses Maß an Einsichtsfähigkeit«, das sie sich »von manch anderen Gegnern ebenfalls wünschen« würde. »Das zuverlässige System der wohnortnahen Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken vor Ort wird durch neuartige Dienstleister in diesem Bereich immer wieder gefährdet. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jegliche Wettbewerbsverstöße hier kontinuierlich und hartnäckig zu verfolgen. Auch in diesem Fall wären wir auch vor Gericht gezogen, um die Interessen des Berufsstands zu wahren und das Fortbestehen der Apotheken zu verteidigen. Dass dies nicht nötig geworden ist, freut uns«.