Pharmazeutische Zeitung online
AKNR-Abmahnung erfolgreich

MySummer wirbt nicht mehr für Notfallkontrazeptiva

Nachdem die Apothekerkammer Nordrhein die Wellster Healthtech Group wegen Werbung für ein Notfallkontrazeptivum sowie für ein Präparat gegen Blasenentzündung abgemahnt hatte, veröffentlichte das Unternehmen nun eine Unterlassungserklärung. Bettina Mecking, stellvertretende Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, freut sich über »dieses Maß an Einsichtsfähigkeit«. 
Melanie Höhn
07.10.2022  14:00 Uhr
MySummer wirbt nicht mehr für Notfallkontrazeptiva

Nachdem es unzählige Nachfragen und Beschwerden ihrer Mitglieder gegeben hatte, mahnte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) die Wellster Healthtech Group Ende September wegen wettbewerbswidriger Werbung ab, erklärte ein Sprecher der Kammer in einer Mitteilung. Der Grund: Die Firma hatte auf deren Plattform für Frauengesundheit »MySummer« für die sogenannte Pille danach geworben. Laut anwaltlichem Schreiben der AKNR wird die Nutzerin durch die Werbung aufgefordert, einen einfachen Fragebogen auszufüllen, an deren Ende sie dann das Notfallkontrazeptivum EllaOne® erhalten kann. Es wurde weiterhin damit geworben, dass die Lieferung unter zwei Stunden per Kurier direkt nach Hause in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, München und Stuttgart erfolgen könne. 

Die Bewerbung des Notfallkontrazeptivums ist laut der AKNR-Anwälte »in dieser Form unzulässig«. Insoweit sehe § 10 Abs. 2 S. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, dass »außerhalb der Fachkreise, mithin gegenüber Endverbrauchern, nicht für Notfallkontrazeptiva geworben werden darf«. Die Darstellung auf der Seite »MySummer« sei »in jedem Fall« eine Werbung im Sinne des § 10 Abs. 2 S. 2 HWG. Lediglich »der guten Ordnung halber« werde darauf hingewiesen, dass es gemäß § 17 Abs. 2 b Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) unzulässig ist, für zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacedat im Wege des Versands nach § 43 Abs. 1 S. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) in den Verkehr zu bringen. Die Bewerbung spreche dafür, dass es hier zu einem Versand des Präparats kommen soll, wobei auf der Internetseite nicht mitgeteilt werde, »welche Apotheke überhaupt für den Versand verantwortlich sein soll«.

Notfallkontrazeptivum soll Standardverhütung nicht ersetzen

In dem Schreiben heißt es weiter, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Werbeverbots im Jahr 2015 in diesem Zusammenhang ausgeführt habe: »Es besteht die Gefahr, dass durch die Werbung der Eindruck entsteht, dass anstelle der Standardverhütungsmittel in jedem Bedarfsfall in der Apotheke ohne Verschreibung ein anderes Kontrazeptivum zur Verfügung steht. Ein Notfallkontrazeptivum soll aber die Standardverhütung nicht ersetzen«.

Weiterhin wirbt die Wellster Healthtech Group für Verschreibungen im Zusammenhang mit anderen Indikationen, wie etwa akuter Blasenentzündung, Scheidenpilz, Chlamydien und Trippertests sowie Burnout. Im Zusammenhang mit der Akutbehandlung von Blasenentzündung wird laut AKNR das verschreibungspflichtige Präparat Fosfomycin Aristo beworben. Hierzu könne ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden. »Ohne dass hier eine direkte Kommunikation mit einem Arzt stattfindet, kann sich die Patientin dann im Akutfall dieses verschreibungspflichtige Antibiotikum liefern lassen«, heißt es in dem anwaltlichen Schreiben der AKNR. Die Bewerbung dieses Präparats führe dazu, dass Frauen, die meinen, an einer Blasenentzündung zu leiden, »sich faktisch im Wege der Selbstmedikation ein Antibiotikum besorgen«. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass eine Blasenentzündung eine »durchaus schwerwiegende Krankheit darstellt, die bei nicht fachgerechter Behandlung zu Nierenversagen führen

kann und damit zu bleibenden Schäden, ist diese Art der Gestaltung nicht nur verantwortungslos, sondern eben schlicht rechtswidrig«, heißt es weiter. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa