Müll beim Impfen vermeiden |
Daniela Hüttemann |
10.05.2023 15:30 Uhr |
Spritzen müssen natürlich weiterhin in geeigneten Abfallbehältern für infektiöses Material entsorgt werden. Der Verpackungsmüll dagegen kann gemäß Mülltrennung dem Recycling-Kreislauf zugefügt werden. / Foto: Adobe Stock/Mikel Allica
Die Bundesapothekerkammer hat ihre Dokumente »Informationen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken«, »Empfehlungen der BAK zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen« und den zugehörigen Formularen geändert. Erst einmal wurde über »Grippeschutzimpfungen« durch »Schutzimpfungen« allgemein ersetzt, sodass die Dokumente generell für das Impfen in der Apotheke gültig ist.
Inhaltlich geändert wurden nur die Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung des Impfenden. Ursprünglich hieß es dort: »Für die Durchführung der Grippeschutzimpfung sind ein geschlossener Kittel und Einmalhandschuhe zu tragen.« Nun brauchen die Einmalhandschuhe nur noch »gegebenenfalls« getragen werden, wobei nicht genauer definiert wird, wann Handschuhe angezeigt sind und wann darauf verzichtet werden kann. Der mögliche Verzicht auf Handschuhe soll der Nachhaltigkeit dienen.
Werden Handschuhe getragen, müssen sie spätestens nach jedem Patientenkontakt gewechselt werden sowie sofort, falls eine Verschmutzung auftritt. Generell sind Abfälle beim Impfen sachgerecht zu entsorgen. Neu ist auch der Hinweis, dass die Mülltrennung wenn möglich beachtet werden soll.