Modernisierung des Pharmaziestudiums gefordert |
Auch beim Thema Versand von Arzneimittel sollen laut des Koalitionsvertrags einheitliche Vorgaben insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten für die Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken geltend gemacht werden. Der BPhD unterstützt dieses geplante Vorgehen und fordert, dass bei der »Lieferung von Arzneimitteln ausdrücklich sowohl die Qualitätssicherung als auch insbesondere die Patient*innensicherheit im Vordergrund stehen müssen«. Ein Anspruch auf eine hochwertige pharmazeutische Beratung zu den abgegebenen Arzneimitteln sei aus Sicht des BPhD für die Arzneimitteltherapiesicherheit essenziell und müsse jederzeit gegeben sein. Die Auslieferung müsse verpflichtend von pharmazeutischem Fachpersonal oder entsprechend geschultem Personal erfolgen.
Zum Thema Organspende ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Zahl der Organ- und Gewebespenden durch eine verbesserte Aufklärung deutlich erhöht werden soll. Der BPhD unterstützt dieses Vorhaben und fordert neben einer verbesserten Aufklärung der Bevölkerung weitere Investitionen für öffentliche Kampagnen und eine Bereitstellung von Informationsmaterial auch in den Apotheken. Die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende erkennt der BPhD als einen Teilschritt zu einer Überwindung des Mangels an Organspenden in Deutschland an.
Auch die Schaffung einer gerechten und einheitlichen Fehlzeitenregelungen im Praktischen Jahr (PJ) wird im Koalitionsvertrag thematisiert. Der BPhD befürwortet stark, dass sich mit dieser Thematik befasst wird und appelliert an die neue Regierung, auch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) dahingehend zu verändern, dass Ausfallzeiten durch Krankheit von weniger als zwei Wochen die Anerkennung des PJ nicht gefährden.
Aktuell bestehe bundesweit keine einheitliche Vorgehensweise, wodurch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum häufig entweder als Ausgleich auf Urlaubstage verzichten müssten oder die entstandenen Fehlzeiten nacharbeiten müssten. »Eine solche Regelung liege nicht nur im Interesse der Patient*innen, da insbesondere in Apotheken viele Menschen aus vulnerablen Gruppen betreut werden, für die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, sondern unterstützt auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene erhöhte Wertschätzung für Gesundheitsberufe«, so der Verband.