Modernisierung des Pharmaziestudiums gefordert |
Vor allem der Ausbau der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, der interprofessionellen Lehre sowie das wissenschaftliche Arbeiten sind Kernpunkte der Forderungen des BPhD. / © Getty Images/Tom Werner
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) begrüßt die Bestrebungen von CDU/CSU und SPD, im Koalitionsvertrag den Beruf der Apothekerin und des Apothekers in seiner Form als Heilberuf weiterzuentwickeln, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken sowie die Strukturen für Präventionsleistungen in diesen auszubauen.
Dennoch umfasse der Koalitionsvertrag und die daraus resultierenden Bestrebungen in der 21. Legislaturperiode aus Sicht des BPhD nicht alle wichtigen Aspekte im Gesundheitswesen, »denn eine Weiterentwicklung des Apotheker*innenberufs setzt auch ein modernes, auf die neuen Anforderungen angepasstes Pharmaziestudium voraus«, so der Verband.
Wie bereits in der gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland dargelegt, sei nicht nur das Medizinstudium geprägt durch veraltete Themen, fehlende Kompetenzorientierung und zu wenig Praxisnähe. Auch das Pharmaziestudium müsse dringend novelliert werden: So sei laut Koalitionsvertrag eine »Weiterentwicklung des Apotheker*innenberufs zu einem Heilberuf und auch eine Erhöhung der Attraktivität der Gesundheitsberufe geplant« – dafür müsse jedoch auch das Studium mitziehen. Die Erweiterung der Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern müssen sich auch in der Ausbildung widerspiegeln, so der Verband.
Vor allem der Ausbau der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, der interprofessionellen Lehre sowie das wissenschaftliche Arbeiten seien dabei Kernpunkte der Forderungen des BPhD für eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). Auch wenn die Novellierung der AAppO nicht Teil des Koalitionsvertrags sei, müsse diese dennoch in der 21. Legislaturperiode einen hohen Stellenwert haben.
In dem Koalitionsvertrag wird laut BPhD deutlich, dass die neue Regierung die Vor-Ort-Apotheke als häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung anerkennt. Um diese zu stärken sei geplant, die Strukturen für Präventionsleistungen auszubauen, die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln zu erleichtern und die diesbezügliche Bürokratie und Dokumentationspflichten zu erleichtern.
Generell befürwortet der BPhD ausdrücklich den Ausbau von Präventionsangeboten in der Apotheke und sieht darin das Potential das Gesundheitssystem langfristig nachhaltig sowie auch finanziell zu entlasten. Dies entspreche auch der Forderung des BPhD, Präventionsmaßnahmen stärker finanziell und strukturell zu fördern, die Apotheken hierbei einzubinden sowie angemessen zu honorieren. Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und eine Ausweitung beziehungsweise Erweiterung dieser erachtet der BPhD hier als ein geeignetes Mittel zur Umsetzung. Die schrittweise Ausweitung der Impfangebote in den Apotheken auf weitere Totimpfstoffe, wie beispielsweise gegen Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME), sei hier eine geeignete Maßnahme für eine schnelle und effektive Präventionsförderung.
Eine einmalige Umverteilung der bisher nicht genutzten Gelder für die pDL zur Unterstützung von Präventionsangeboten und wirtschaftsschwachen Apotheken erscheine als erste vorwiegend kostenneutrale Maßnahme sinnvoll, jedoch dürfe dies nicht zu einer langfristigen Umwidmung werden, da die pDL nach wie vor in einer Roll-Out-Phase stehen und in den kommenden Jahren die Zahl an durchgeführten und auch abgerechneten pDL voraussichtlich steigen werde, so der Verband. Dabei müsse immer eine ausreichende Vergütung dieser Leistungen gewährleistet sein.
Auch beim Thema Versand von Arzneimittel sollen laut des Koalitionsvertrags einheitliche Vorgaben insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten für die Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken geltend gemacht werden. Der BPhD unterstützt dieses geplante Vorgehen und fordert, dass bei der »Lieferung von Arzneimitteln ausdrücklich sowohl die Qualitätssicherung als auch insbesondere die Patient*innensicherheit im Vordergrund stehen müssen«. Ein Anspruch auf eine hochwertige pharmazeutische Beratung zu den abgegebenen Arzneimitteln sei aus Sicht des BPhD für die Arzneimitteltherapiesicherheit essenziell und müsse jederzeit gegeben sein. Die Auslieferung müsse verpflichtend von pharmazeutischem Fachpersonal oder entsprechend geschultem Personal erfolgen.
Zum Thema Organspende ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Zahl der Organ- und Gewebespenden durch eine verbesserte Aufklärung deutlich erhöht werden soll. Der BPhD unterstützt dieses Vorhaben und fordert neben einer verbesserten Aufklärung der Bevölkerung weitere Investitionen für öffentliche Kampagnen und eine Bereitstellung von Informationsmaterial auch in den Apotheken. Die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende erkennt der BPhD als einen Teilschritt zu einer Überwindung des Mangels an Organspenden in Deutschland an.
Auch die Schaffung einer gerechten und einheitlichen Fehlzeitenregelungen im Praktischen Jahr (PJ) wird im Koalitionsvertrag thematisiert. Der BPhD befürwortet stark, dass sich mit dieser Thematik befasst wird und appelliert an die neue Regierung, auch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) dahingehend zu verändern, dass Ausfallzeiten durch Krankheit von weniger als zwei Wochen die Anerkennung des PJ nicht gefährden.
Aktuell bestehe bundesweit keine einheitliche Vorgehensweise, wodurch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum häufig entweder als Ausgleich auf Urlaubstage verzichten müssten oder die entstandenen Fehlzeiten nacharbeiten müssten. »Eine solche Regelung liege nicht nur im Interesse der Patient*innen, da insbesondere in Apotheken viele Menschen aus vulnerablen Gruppen betreut werden, für die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, sondern unterstützt auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene erhöhte Wertschätzung für Gesundheitsberufe«, so der Verband.