| Cornelia Dölger |
| 24.03.2025 15:30 Uhr |
Mit einer Neuordnung der Cannabisabgabe könne den Plänen zufolge auch Ankündigungen der CDU begegnet werden, in der neuen Legislatur die Teillegalisierung wieder rückgängig zu machen. So könne die Abgabe von Genuss-Cannabis ausschließlich über Apotheken einen gangbaren Weg für die Unionsparteien aufzeigen, schreiben die Verfasser. Wegen des mutmaßlichen Diskussions-, Aufklärungs- und Abstimmungsbedarfs zählt der Punkt allerdings nicht zu den umgehend umzusetzenden. Grundsätzlich seien die Maßnahmen aber »unverzüglich« zu ergreifen und sollten ab Juni 2025 Wirkung entfalten.
Dass Apotheken eine existenzielle Rolle in der Gesundheitsversorgung spielten, müsse offensiv kommuniziert werden. Mithin sei es »keinesfalls vermessen, die Ergreifung stabilisierender Maßnahmen für Apotheken ein weiteres Mal einzufordern«. Die »Apologeten des Apothekenmarktes« sollten sich in ihrem Anliegen »keinesfalls vertrösten lassen«.